Artikel
Wolfsberg. Seit Jahren übt der freiheitliche Landtagsabgeordnete und langjähriges Mitglied des Beirats der Wolfsberger Stadtwerke GmbH teils heftige Kritik an der 100-Prozent-Tochter der Stadtgemeinde Wolfsberg. Nachdem der Landesrechnungshof im Jahr 2022 die Wolfsberger Stadtwerke GmbH geprüft und im November des Vorjahrs den Bericht dazu veröffentlicht hatte, in dem 74 Empfehlungen ausgesprochen wurden, meldet sich nun, zehn Monate danach, der freiheitliche Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein dazu zu Wort: »Unabhängig der 74 Empfehlungen ist der Bericht in mehreren Punkten strafrechtlich relevant. Die einzelnen Punkte habe ich in einer Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Untreue an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelt.«
»Es muss sofort eine Weisung geben, diesen Gesetzesbruch zu unterbinden«
Harald Trettenbrein, FPÖ-Landtagsabgeordneter
Trettenbrein listet zum Beispiel auf, dass der Rechnungshofbericht zeige, dass die Wolfsberger Stadtwerke GmbH Gebührenüberschüsse aus bestimmten Bereichen direkt zur Querfinanzierung und Subventionierung anderer Abgangsbetriebe verwendet habe. Die Summe dieser internen Darlehen belaufen sich inzwischen laut Rechnungshof Vorwort auf ca. 14 Millionen Euro.
Trettenbrein meint: »Es ist zwar laut Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz erlaubt, innere Darlehen zu vergeben, aber nur unter bestimmten Bedingungen, nämlich der darstellbaren Rückzahlungsfähigkeit und einer marktüblichen Verzinsung.« Und genau das seit laut dem Bericht nicht gegeben. Trettenbrein sagt: »Seit Gründung der Wolfsberger Stadtwerke GmbH sind solche interne Darlehen aus den eigenen Gebührenhaushalten gegeben worden, ohne Rückführung derselben.« In seiner Darstellung schreibt Trettenbrein, dass es mittlerweile drei Gebührenerhöhungen im Ausmaß zwischen 20 und 35 Prozent gegeben habe.
»Bei rechtzeitiger Rückführung der inneren Darlehen wären die Erhöhungen nicht oder zumindest nicht in diesem Ausmaß notwendig gewesen.« Trettenbrein fordert eine Prüfung des Sachverhalts durch die Gemeindeaufsichtsbehörde und meint: »Das muss sofort mit dem Landesrechnungshof abgeklärt werden und eine sofortige Weisung an die verantwortliche Stadtgemeinde Wolfsberg, als Eigentümer ergehen, diesen Gesetzesbruch zu unterbinden und zu veranlassen, dass der angerichtet Schaden bereinigt wird.«
Stadt kann noch nichts sagen
Die Stadtgemeinde Wolfsberg beantwortete eine Anfrage der Unterkärntner Nachrichten zu Trettenbreins Beschwerde wie folgt: »Bei einer Aufsichtsbeschwerde gem. § 104a K-AGO handelt es sich um eine Beschwerde über die Amtsführung von Gemeindeorganen oder deren Mitglieder. Eine Aufsichtsbeschwerde ist ein formales Verfahren, das vom Amt der Kärntner Landesregierung/Abt. 3 abgewickelt wird. Der Stadtgemeinde Wolfsberg wurde bislang keine Aufsichtsbeschwerde zugestellt. Aus diesem Grund kann keine Stellungnahme abgegeben werden.«
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!