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Rodungsbescheid verärgert Anrainer: Wald oder landwirtschaftliche Nutzfläche – das ist die Frage Ausgabe 28 | Mittwoch, 12. Juli 2023

In St. Stefan möchte eine Landwirtin eine forstwirtschaftliche Fläche von rund einem Hektar in einen landwirtschaftlichen Nutzgrund ändern. Die Bezirkshauptmannschaft hat einen Rodungsbescheid erlassen. Zorniger Anrainer möchte dagegen vorgehen.

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St. Stefan. Der heftige Sturm am  18. August des Vorjahrs hat durch Teile des Lavanttals eine Spur der Verwüstung gezogen. Zahlreiche Bäume knickten um oder wurden entwurzelt. So auch im Bereich St. Stefan. Eine Landwirtin möchte einen Teil ihres zerstörten Waldes nun nicht mehr aufforsten, sondern hat um eine Rodungsbewilligung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche angesucht.

Die Bezirkshauptmannschaft hat der Waldbesitzerin Ende Juni eine entsprechende Bewilligung erteilt. Das stößt dem Eigentümer eines Nachbarwaldes, Paul Kehraus, sauer auf. Er will, dass die ursprüngliche forstwirtschaftliche Fläche erhalten bleibt.

»Der Wald leistet doch auch einen wichtigen Beitrag zum örtlichen Klima«
Paul Kehraus, Waldanrainer

Kehraus weist darauf hin, dass die örtliche Waldausstattung mit 34,6 Prozent deutlich unter der durchschnittlichen Ausstattung des Bezirks mit 59 Prozent liegt und daher eine Ersatzaufforstung auf einer anderen Fläche notwendig sei und schlägt auch gleich zwei mögliche Grundstücke dafür vor. Weiters meint Kehraus: »Es wird immer von Umweltschutz, Walderhaltung und dem Wald als CO2-Speicher und Sauerstoffproduzenten gesprochen. Und dann soll hier Wald nicht mehr aufgeforstet werden. Der Wald leistet einen wichtigen Beitrag zum örtlichen Klima.«

Außerdem hat Kehraus ein Gutachten zu den Plänen eingeholt. Darin heißt es: »Im Hinblick auf Klimaausgleich und Ausgleich des Wasserhaushaltes im Talboden mit der vorhanden geringen Waldausstattung von 34,6 Prozent ist ein besonderes Interesse an der Walderhaltung gegeben.«

Für Amtssachverständige ok
In ihrer fachgutachtlichen Stellungnahme bezüglich der Rodung  schreibt die Amtssachverständige abschließend: »Zusammenfassend wird festgehalten, dass die beantragte Rodungsmaßnahme zur Sicherung des Vollerwerbsbetriebs beiträgt und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Landwirtschaft im Sinne Rodungserlasses entspricht.«

Weiters wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass ein öffentliches Interesse an Erhaltung und Verstärkung eines bestehenden Betriebes sowie an Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Gebiete erhöht, besteht.

Aus rechtlicher Sicht ist die Sache durch die Bewilligung grundsätzlich erledigt. Paul Kehraus hat allerdings noch die Möglichkeit bis  27. Juli Einspruch einzulegen. »Ich werde das mit meinem Sachverständigen durchsprechen, dann werde ich entscheiden, ob ich gegen diese Rodungsbewilligung weiter vorgehen werde«, meint Kehraus abschließend.

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