Artikel
Wolfsberg. Haustiere waren einst »Nützlinge«, die solange geduldet wurden, wie sie ihren Aufgaben nachkommen konnten. Das hat sich geändert: Hund und Katze sind heute Familienmitglieder, die gehegt und gestreichelt – und nach ihrem Tod tränenreich betrauert werden. Doch im Bezirk Wolfsberg gibt es keine Möglichkeit, das eigene Tier legal zu bestatten. Stirbt es, bleibt nur eine (ungesetzliche) Grabstätte im Garten oder der Natur – oder der Weg zur Tierkörperentsorgungsanlage in Blaiken in St. Andrä. Die Vorstellung, dass der geliebte Vierbeiner mit Schlachtabfällen und verunfallten Tierkörpern zu Tiermehl verarbeitet und verbrannt wird, ist aber nicht jedermanns Sache.
»Wir müssen für einen Tierfriedhof aber erst die richtige Örtlichkeit finden«
Hannes Primus, Bürgermeister Wolfsberg
Während es in Klagenfurt einen Tierfriedhof beim Tierheim und ein Krematorium für Haustiere gibt, fehlt eine solche Einrichtung im Lavanttal. »Wir haben uns über die Schaffung eines Tierfriedhofs schon Gedanken gemacht«, sagt der Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ), »es werden Gespräche geführt. Wir müssen dazu aber erst die richtige Örtlichkeit finden.« Primus meint, die Möglichkeit der Tierbestattung sei notwendig, »denn unsere Stadt ist nicht klein und die Zahl der Tierliebhaber nimmt zu«.
Auch Eva-Maria Schlagholz, Obfrau des Tierschutzvereins Wolfsberg, ist dieser Ansicht: »Ein Tierfriedhof fehlt bei uns, es wäre schön, wenn es so etwas gäbe.« Beim Verein langen laut der Obfrau Anfragen nach einer pietätvollen Bestattungsmöglichkeit für Haustiere ein: »Denn für viele ist das Haustier wichtig, es wird als Teil der Familie betrachtet.«
Auf die Frage, ob viele Lavanttaler ihre toten Tiere illegal beisetzen würden, sagt Schlagholz: »Das weiß ich nicht. In meinem Bekanntenkreis werden Haustiere in ein Krematorium gebracht und die Asche in einer Urne verwahrt.«
Und wie hält man es im Tierheim Wolfsberg? »Es kommt zum Glück nicht oft vor, dass Tiere bei uns sterben«, sagt Florian Schlagholz, der Leiter der Heims. »Wenn wir verendete Tiere erhalten oder sie kurz nach dem Eintreffen sterben, bringen wir sie zur Tierkörperentsorgungsanlage in St. Andrä.« Als allerdings ein Hund starb, der lange im Tierheim gelebt hatte, wurde er eingeäschert.
Privat bezahlt
Der Heimleiter: »Zu ihm hatten wir eine besondere Bindung. Daher haben wir privat zusammengelegt und ihn verbrennen lassen. Die Urne steht noch immer bei uns.« Grundsätzlich begrüßt auch Schlagholz die Schaffung eines Tierfriedhofs: »Es wäre für Tierliebhaber sicher schön. Aber es ist auch ein schmaler Grat: Manche finden es seltsam, dass für verstorbene Haustiere Kerzen angezündet werden, anderen ist es ein Bedürfnis.«
Die Gesetzeslage sieht in Kärnten übrigens so aus: Um die Übertragung von Infektionskrankheiten auf Menschen zu verhindern, besteht für verendete Tiere eine ausnahmslose Ablieferungspflicht in zugelassene Betriebe, etwa der Anlage in St. Andrä. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn »die Ablieferung technisch nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar wäre« oder gegen eine andere Beseitigung, etwa dem Begraben auf einem zugelassenen Tierfriedhof oder der Verbrennung in einem Krematorium, keine behördlichen Bedenken bestehen.
Wer also seiner sanften »Minki« oder dem stattlichen »Brutus« auf eigene Faust ein Grab schaufelt, könnte Probleme bekommen ...
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!