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Wolfsberg. Der Vorfall macht zurzeit in den Wolfsberger Stadtwerken und darüber hinaus »die Runde«, wie es heißt. Einem Mitarbeiter des Unternehmens wurde im Vorjahr der Führerschein abgenommen, nachdem er sich alkoholisiert hinters Steuer gesetzt hatte. Nicht zum ersten Mal soll er dabei von der Polizei erwischt worden sein. Soweit aber grundsätzlich eine Privatangelegenheit.
Trotzdem sorgt die Sache für Verstimmung unter den Mitarbeitern. Der Anlass: Gemunkelt wird, der Betroffene werde nun von einem anderen Bediensteten durch die Gegend chauffiert – wie zu hören ist, auch während der Dienstzeit.
Sollte das so sein, wird der Führerscheinverlust von einer privaten zu einer öffentlichen Angelegenheit. Denn dann entsteht den Stadtwerken, die sich zu 100 Prozent im Besitz der Stadt Wolfsberg befinden, ein finanzieller Aufwand, der durch die privaten Probleme eines Mitarbeiters verursacht wird: Der »Fahrdienst« ginge zu Lasten des Unternehmens, das den »Chauffeur« für andere Aufgaben bezahlt. Auch die Verwendung eines Dienstwagens wäre problematisch.
»Wenn Arbeitskräfte Verfehlungen begehen, werden entsprechende Maßnahmen gesetzt«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer
Allerdings: Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik bestreitet auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten zwar nicht den Führerscheinentzug, indirekt aber sowohl die Chauffeurdienste während der Dienstzeit als auch die Nutzung eines Stadtwerke-Fahrzeugs.
Schimik teilte mit: »Verständlicherweise können wir aufgrund der notwendigen Wahrung von Persönlichkeitsrechten nicht auf konkrete Anfragen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingehen. Betreffend des Jahres 2022 kann allerdings festgehalten werden, dass es keine den Wolfsberger Stadtwerken bekannten strafrechtlich relevante Vergehen oder Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit einer Beteiligung von Arbeitskräften der Wolfsberger Stadtwerke gab.«
Generell könne gesagt werden, so Schimik, dass der Schwere des Vergehens entsprechend Maßnahmen gesetzt werden, wenn Arbeitskräfte Verfehlungen begehen. Die Palette reicht von einer Abmahnung unterschiedlicher Schwere über eine Kündigung und Entlassung bis zur Strafanzeige.
»Sollte die Arbeitsfähigkeit einer Arbeitskraft durch deren eigenes vorsätzliches Fehlverhalten eingeschränkt werden, wird im Unternehmen beurteilt, ob eine weitere Verwendung dieser Arbeitskraft sinnstiftend für die Wolfsberger Stadtwerke ist«, so der Geschäftsführer. Und: »Ein Einsatz von Ressourcen der Wolfsberger Stadtwerke, der nicht dem Unternehmenszweck der Wolfsberger Stadtwerke dient, ist nicht erlaubt und stellt zumindest ein Dienstvergehen dar.«
Letzteres lässt sich so interpretieren, dass die Verwendung eines Dienstfahrzeugs aus persönlichen Gründen oder Chauffeurfahrten unter Kollegen in der Dienstzeit nicht toleriert werden.
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