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Wolfsberg: Nach Streit auf Rodelstrecke: Autofahrerin wurde von Staatsanwaltschaft eine Diversion angebotenAusgabe 12 | Mittwoch, 23. März 2022

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit sind abgeschlossen: Lenkerin erhielt Angebot auf ein Jahr Probezeit. Unterdessen laufen Gespräche, wie es mit der Rodelstrecke auf der Saualm weitergehen soll: Sperre oder Einigung?

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Rodelvergnügen oder Autofahren: Auf dem Bringungsweg der Gemeinschaft Almweg Zech auf der Saualm stehen zwei Interessen gegeneinander. Rechts die Hinweistafel, die zwischenzeitlich mit einem Zusatz ergänzt wurde: Jetzt ist das Befahren nicht mehr »im Winter«, sondern ab 1. Dezember untersagt. Symbolbild Pixabay, KK

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Saualpe. Die unangenehme Begegnung zwischen einer Autofahrerin und einem Ausflügler auf der beliebten Saualm-Rodelstrecke von der Zech- zur Gießlhütte hatte rechtliche Folgen: Der Lenkerin wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine diversionelle Erledigung angeboten. Außerdem laufen Gespräche zwischen der Stadt Wolfsberg und der Bringungsgemeinschaft Almweg Zech, wie es in Zukunft mit dem Rodelweg weitergehen soll.

Wie berichtet kam es am 11. Dezember des Vorjahrs zum genannten Vorfall: Talwärts fahrende Rodler hatten nach einer Kurve plötzlich ein entgegen kommendes Fahrzeug vor sich. Es folgte zwar keine Kollision, aber ein Wortgefecht mit den Insassen des Autos, denn beide Seiten beharrten darauf, im Recht zu sein und den Weg benutzen zu dürfen. Ein Rodler erstattete später Anzeige, die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit ein – ein Delikt, bei dem bis zu drei Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen  droht.

Ermittlungen abgeschlossen

Mittlerweile sind die Ermittlungen abgeschlossen. Markus Kitz, Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, zu den Unterkärntner Nachrichten: »Der Beschuldigten wurde ein diversionelles Vorgehen angeboten. Konkret: Probezeit von einem Jahr und Zahlung von Pauschalkosten.« Das bedeutet, geht die Lenkerin darauf ein, ist sie weiterhin unbescholten, muss aber ihre Schuld eingestehen. 

Der betroffene Rodler meint dazu: »Natürlich bin ich mit diesem Vorgehen der Staatsanwaltschaft einverstanden. Mir ging es nicht darum, dass die Lenkerin eine Vorstrafe erhält. Ich wollte aufzeigen, dass es nicht sein kann, dass auf dieser Strecke Autos und Rodler, darunter viele Kinder, gleichzeitig unterwegs sind.« Genau hier liegt das Problem.

»Mir ging es nicht darum, dass die Lenkerin eine Vorstrafe erhält«
Der Rodler zum Diversionsangebot

Denn bisher gingen die Mitglieder der Bringungsgemeinschaft Almweg Zech und ihr Obmann Manfred Theuermann davon aus, dass der Weg bis Winterbeginn, also bis 21. Dezember, beidseitig, danach talwärts befahren werden dürfe. Dem ist aber nicht so. Zwar war auf einer – inzwischen mit einem Zusatz ergänzten – Hinweistafel am Weg von einem Fahrverbot »im Winter von 10 bis 17 Uhr« die Rede. Der Wolfsberger Gemeinderat hatte aber 2002 diese Regelung beschlossen: »In der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März eines jeden Jahres wird ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet.« Dafür war die Stadt bereit, die Straßenerhaltungskosten bis zum Parkplatz Pietschnig fast zur Gänze zu übernehmen, was auch all die Jahre gemacht wurde.

Dass der Beschluss in der oben genannten Form gefallen war,  erfuhr die Bringungsgemeinschaft aber erst nach dem Streit im Dezember 2021. Obmann Theuermann reagierte im Jänner empört: Man habe seinerzeit anderes ausgemacht, die Gemeinschaft hätte einem Fahrverbot ab 1. Dezember nie zugestimmt, die gültige Regelung sei für ihn nicht akzeptabel. Und er sagte: »Wenn die Gemeinde das nicht aufhebt, sind unsere Jagdpachtverhältnisse ungültig. Dann machen wir eine Mautstraße und erhalten den Weg selbst.«

Seither wird mit der Gemeinde verhandelt, wie es mit der Rodelstrecke weitergeht. Der Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) zum Fortschritt: »Die Gespräche laufen.«

»Dann schauen wir weiter«

Theuermann sagt jetzt: »Es gab bereits mehrere Treffen mit Vertretern der Stadt Wolfsberg, die Verhandlungen sind aber noch nicht zu Ende. Wir haben am 27. April unsere Jahreshauptversammlung, dann schauen wir weiter.« Die Bringungsgemeinschaft hat zwischenzeitlich um eine Sondergenehmigung angesucht, damit der Weg überhaupt befahren werden darf. »Die wurde uns von der Gemeinde erteilt«, so Theuermann.

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