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Wassereintritt im Lavanthaus: Wer den Schaden bezahlen musste, bleibt Geheimnis der Stadtwerke Ausgabe 10 | Mittwoch, 9. März 2022

2019 wurden so gravierende Baumängel am Lavanthaus in Wolfsberg entdeckt, dass sofort saniert werden musste. Der damalige Chef der Stadtwerke kündigte an, Firmen für den Schaden von 90.000 Euro haftbar zu machen. Wie endete die Causa? Antwort gibt es keine.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik vor einer Aufnahme des Lavanthauses aus dem Jahr 2019, als die Fassade für die Reparaturarbeiten verhüllt war. Wer die Kosten trug, bleibt offen. Laut Schimik waren es jedenfalls nicht die Gebührenzahler ... Montage: UN

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Wolfsberg. Die Waffe des Journalisten ist das Archiv, lautet ein Grundsatz – frei nach dem verstorbenen ZIB-Moderator Robert Hochner. Und ein Blick in dieses Archiv zeigt, dass der Ausgang eines Falls, der im Jahr 2019 die Gemüter in Wolfsberg bewegte, bis heute offen ist: Die damals nötige Sanierung von Fenstern im Lavanthaus, deren Kosten auf dem Rechtsweg hereingebracht werden sollten. Christian Schimik, der neue Geschäftsführer der Wolfsberger Stadtwerke, gibt sich in der Causa freilich verschlossen wie eine Auster. Wer letztlich für den Schaden aufkommen musste, verrät er auch auf vielfaches Nachfragen nicht.

Im Spätsommer 2019 wurden im Obergeschoss des Lavanthauses so gravierende Baumängel entdeckt, dass umgehend Reparaturarbeiten in Auftrag gegeben werden mussten. Die Kosten lagen bei 90.000 Euro (wir berichteten).

Das Wasserproblem
Dieter Rabensteiner, der damalige Geschäftsführer der Stadtwerke, sagte im Oktober 2019 zu den Unterkärntner Nachrichten: »Das Problem ist, dass im Anschlussbereich zwischen Fenster und Nordfassade Wasser eindringt. Der ordentliche Einbau war bei der seinerzeitigen Abnahme nicht zerstörungsfrei nachprüfbar. Als wir heuer in dem Bereich Setzungen bemerkten, stellten wir fest, dass das Holz durchgemorscht ist.« Der Schaden musste sofort behoben werden, denn eine winterliche Schneedecke hätte laut Rabensteiner statische Probleme beim aus Holz bestehenden Obergeschoss verursachen können.

»Das Thema wurde nach technischer und rechtlicher Prüfung fallabschließend behandelt«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer

Rabensteiner sah die Verantwortung bei jenen beiden Unternehmen, die für den Einbau der Fenster bzw. die Dachdeckerarbeiten zuständig waren. Im Oktober 2019 befand sich eines bereits in Konkurs, und es wurde geprüft, ob deren Versicherung den Schaden übernehmen würde. Gegen die andere Firma wurden laut Rabensteiner rechtliche Schritte eingeleitet.

Viele Worte, keine Auskunft ...
Wer musste die angegebenen 90.000 Euro letztlich bezahlen? Christian Schimik, seit 1. Juni 2020 Geschäftsführer der Wolfsberger Stadtwerke, meinte auf Nachfrage: »Die Stadtwerke haben dieses Thema 2019 nach technischer und rechtlicher Prüfung fallabschließend behandelt. Es ist erledigt.«

Aber wer musste letztlich in die Tasche greifen? »Wie gesagt«, so Schimik, »der Fall ist für mich schlüssig und rational entschieden.« Haben die Gebührenzahler für die angeblichen Baumängel einstehen müssen? Der Geschäftsführer: »Die Gebührenzahler zahlen gar nichts. Die Stadtwerke sind eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die gewisse Versorgungspflichten erfüllt – etwa die Wasserversorgung und die Kanalisation –, wofür die Gemeinde Gebühren einhebt. Wir haben aber auch marktwirtschaftliche Komponenten, etwa Immobilien wie das Lavanthaus, in dem das Geld sehr sinnvoll angelegt ist. Es ist voll vermietet und ein Objekt mit guter Rendite.« Wenn sich in irgendwelchen Bereichen Probleme ergeben, setze man sich mit den Zuständigen zusammen und arbeite an einer Lösung.

Die Redaktion dankte für die ausführlichen Informationen. Dann die Anschlussfrage: Wie aber wurde der Fall des eindringenden Wassers im Lavanthaus gelöst? Schimik: »Das Thema ist unternehmensspezifisch und erledigt, es hat für uns keine Aktualität. Das Problem wurde gelöst und nach technischer und sachlicher Objektivierung fallabschließend behandelt.«

Es zeigte sich: Auch mittels wiederholter Fragen war Schimik keine Antwort zu entlocken. Offen bleibt damit auch, welchen Ausgang die von Rabensteiner angekündigten rechtlichen Schritte genommen haben – denn Rechtsanwälte arbeiten bekanntlich nicht kostenlos ...

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