Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Impfpflicht, Steuerreform, Frühstarterbonus und mehr – das sind die Neuerungen im Jahr 2022Ausgabe 01 | Mittwoch, 5. Januar 2022

Zentraler Punkt der Gesetzesänderungen für das neue Jahr ist die ökosoziale Steuerreform. Neben dem CO2-Preis, der mit 30 Euro pro Tonne festgelegt wird, kommt der Klimabonus. Die »Hacklerpension« ist Geschichte und der Familienbonus wird angehoben.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Unterkärntner Nachrichten Redakteur Philipp Tripolt Von Philipp Tripolt tripoltno@spamunterkaerntner.at
Mit dem Jahreswechsel ändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Autofahren wird jedenfalls teurer, Spritpreise und höhere Abgaben sind der Grund. Mit 1. Februar soll die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus in Kraft treten. Foto: Pixabay

Artikel

Lavanttal. Mit dem Jahreswechsel kommt auch eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen auf die Lavanttaler zu – nicht alle werden den Bürgern »schmecken«.

Bereits im alten Jahr wurde sie beschlossen und sorgt seither für große Diskussionen in der Gesellschaft – die Corona-Impfpflicht. Aufgrund der niedrigen Durchimpfungsrate hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit SPÖ und NEOS auf eine allgemeine Impfpflicht geeinigt. Betroffen sind davon alle Personen ab dem 14. Lebensjahr, die in Österreich einen Wohnsitz haben. In Kraft treten soll die Impfpflicht am 1. Februar, bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.600 Euro.

Ökosoziale Steuerreform
Als die »größte Entlastung der zweiten Republik« bezeichnete Sebastian Kurz im Oktober 2021, damals noch als Bundeskanzler, die ökosoziale Steuerreform. Mit ihr werden im Juli erstmals die Co2-Abgaben fällig. Damit sollen klimaschädliche Energieträger teurer werden. Der CO2-Preis wird für 2022 mit 30 Euro pro Tonne festgelegt (35 Euro ab 2023, 45 Euro ab 2024, 55 Euro ab 2025). Dadurch wird es auch zu einer Erhöhung der Energiepreise kommen. Benzin soll um neun Cent, Diesel und Heizöl um zehn Cent teurer werden. Mit dem Klimabonus sollen die Einnahmen an die Bürger rückverteilt werden. Wann und wie genau die Auszahlung stattfinden wird, ist derzeit noch unklar. In Wolfsberg und St. Andrä würde jeder, der zumindest 183 Tage einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hatte, 167 Euro erhalten, in den anderen sieben Gemeinden des Bezirks wären es 200 Euro. Die Höhe ist unter anderem abhängig von der Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Kinder erhalten die Hälfte der Bonuszahlung.

Im Zuge der Steuerreform wird auch die Lohnsteuer angepasst. Die zweite Stufe der Lohnsteuer (Einkommen von 18.000 bis 31.000 Euro) wird von 35 Prozent auf 32,5 Prozent gesenkt. Im Jahr 2023 kommt es zu einer erneuten Senkung auf 30 Prozent. Ebenfalls 2023 wird die dritte Tarifstufe (von 31.000 Euro bis 60.000 Euro) gesenkt (von 42 auf 41 Prozent). Um ein weiteres Prozent sinkt die dritte Stufe mit 2024. Zusätzlich steigt 2022 der Familienbonus von bisher maximal 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr an.

Frühstarterbonus
Mit dem Jahreswechsel gehört auch die »Hacklerpension« der Vergangenheit an. Bisher konnte man aufgrund der Langzeitversicherten-Regelung nach 45 Versicherungsjahren mit einem Alter von 62 ohne Abschläge die Pension antreten. Ein Pensionsantritt ist auch jetzt mit 62 möglich, allerdings muss man 4,2 Prozent an Abschlägen hinnehmen. Statt der »Hacklerpension« tritt nun aber der sogenannte »Frühstarterbonus« in Kraft. Für jedes Monat, das man vor der Vollendung des 20. Lebensjahrs gearbeitet hat, erhält man einen Euro mehr – gedeckelt auf eine Pensionserhöhung von 60 Euro. Voraussetzung für den Bonus ist, dass mindestens 25 Beitragsjahre vorliegen und dass zwölf Monate davon bis 20 erworben wurden.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 9,99 Euro auf 485,35 Euro angehoben. Der Betrag gilt als Obergrenze für eine geringfügige Beschäftigung pro Monat. 

Autofahren wird teurer
Nicht nur die Spritpreise werden in diesem Jahr teurer, auch das Kaufen und Erhalten eines Pkw wird sich spürbar auf die Brieftasche auswirken. Mit dem Jahreswechsel ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für alle Pkw, die mehr als 109 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, um ein Prozent gestiegen. Bei einem Auto, das 25.000 Euro netto kostet, macht die Erhöhung damit rund 250 Euro aus.

Auf verbrauchsstarke Autos wirkt sich die Erhöhung noch heftiger aus. Für Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, muss ein Malus von 60 Euro je Gramm bezahlt werden. Der Verbrauch entspricht rund sieben Litern Diesel bzw. knapp acht Liter Benzin. 2021 waren es 50 Euro.

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist seit 1. Jänner für fast alle Fahrzeuge teurer geworden. Ausgenommen sind nur besonders effiziente bzw. leistungsschwächere Pkw. Für alle anderen Fahrzeuge, die nach dem 1. Jänner zugelassen werden, macht die Erhöhung 34,56 Euro pro Jahr aus.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren