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Wolfsberg, Klagenfurt. Dass einen ein abgesteckter Fernseher in Teufels Küche oder vielmehr vor das Landesgericht bringen kann, musste jetzt ein junger Lavanttaler erleben. Der Mann erhielt im Mai Besuch von einem GIS-Mitarbeiter, jenem Unternehmen, das mit der Einbringung der Rundfunkgebühr in Österreich beauftragt ist. Das Treffen lief aus dem Ruder, der arbeitslose Arbeiter musste sich jetzt am Landesgericht Klagenfurt wegen Besitzes einer unerlaubten Waffe und gefährlicher Drohung verantworten.
Der GIS-Mitarbeiter war beim Lavanttaler vorstellig geworden, um eine Kontrolle durchzuführen. Tatsächlich fand sich in dessen Wohnung ein Fernsehgerät, das aber nicht eingesteckt war und laut dem Besitzer auch nicht benutzt wird. Weil aber ein Fernseher nun einmal ein Fernseher und damit gebührenpflichtig ist, begann der Besucher, auf seinem mitgebrachten Computer zu tippen. Dem Lavanttaler gefiel das nicht. Er ersuchte ihn, die Wohnung zu verlassen. Nachdem drei Aufforderungen ungehört verhallt waren, geriet der Arbeiter in Rage und holte einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker. Nun ging der GIS-Mitarbeiter rasch – um Anzeige zu erstatten.
Vor Gericht wurde der Beschuldigte vom Wolfsberger Anwalt Christian Thon verteidigt. Der sagte, sein Mandant sei geständig, die gefährliche Drohung begangen zu haben. Auch den Besitz des Elektroschockers leugne er nicht, allerdings sei der nicht als Taschenlampe getarnt.
»Mein Vorschlag: Sie zahlen 720 Euro und entschuldigen sich beim GIS-Mitarbeiter«
Richterin Sabine Roßmann zum Angeklagten
Richterin Sabine Roßmann holte darauf das beschlagnahmte Gerät aus einem Umschlag: Zum Vorschein kam ein schlagstockartiges Gebilde mit einer Schlaufe am einen und einer Lampe am anderen Ende. »Wie ein Schlagstock«, kommentierte der Angeklagte treffend, worauf die Richterin antwortete: »Der ist auch verboten.« Der bisher unbescholtene Lavanttaler: »Das weiß ich nicht.« Schuldig fühlte er sich dennoch: »Ich habe mich über den Mann geärgert. Aber was ich getan habe, war eine Kurzschlussreaktion, total unsinnig.« Anwalt Thon beantragte eine Diversion: Dabei muss der Beschuldigte die Schuld eingestehen und eine Geldbuße zahlen, es kommt zu keiner Verurteilung und zu keiner Vorstrafe. Die Richterin zum jungen Lavanttaler: »Mein Vorschlag: Sie erhalten eine Diversion, zahlen 720 Euro und entschuldigen sich beim GIS-Mitarbeiter. Der Schocker wird vernichtet.« Der Mann war sofort einverstanden, Staatsanwältin Sarah Offner auch. Das Opfer wurde in den Saal gerufen, wo ihm der Angeklagte im Sitzen die Hand entgegenstreckte und sagte: »Tut mi lad, die Aktion.« Der Angesprochene ergriff die Hand und entgegnete: »Sie müssen es eh selber ausbaden.«
Zuletzt mahnte die Richterin den Lavanttaler: »Wenn Sie nicht zahlen, geht das Verfahren weiter.« Tatsächlich ist er glimpflich davon gekommen: Für beide Anklagepunkte drohen je bis zu einem Jahr Haft ...
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