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Pop-up-Stores: Vierte Förderperiode in Wolfsberg hat begonnen – Einreichungen ab sofort möglichAusgabe 17 | Mittwoch, 28. April 2021

Die vierte Förderperiode der Pop-up-Stores in der Wolfsberger Innenstadt läuft noch bis Ende Mai. Seine Konzepte einreichen kann grundsätzlich jeder. Voraussetzung dafür ist, dass man sich bereits klare Vorstellungen von seinem Geschäftsmodell gemacht hat.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Philipp Tripolt Von Philipp Tripolt tripoltno@spamunterkaerntner.at
Schon die dritte Förderperiode der Pop-up-Stores verlief sehr erfolgreich. Bild oben: Die Teilnehmer aus dem Vorjahr mit Projektbetreuerin Patricia Radl-Rebernig, Bürgermeister Hannes Primus, LHStv. Gaby Schaunig und Stadtrat Christian Stückler (hinten, von rechts). Foto: Stadtpresse

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Wolfsberg. Die vierte Förderperiode für die Wolfsberger Pop-up-Stores läuft seit Kurzem. Gemeinsam mit dem Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), ermöglicht die Stadtgemeinde Wolfsberg Unternehmern, ihre Geschäftsmodelle zu testen und risikofrei zu nutzen.

»Acht Unternehmer können in voraussichtlich acht unterschiedlichen Geschäftsflächen den Kunden ihre Ideen präsentieren«, erklärt Patricia Radl-Rebernig, die als lokale Ansprechperson für die Pop-up-Stores in Wolfsberg zuständig ist. »In den kommenden 14 Tagen werden wir eine kleine Informationsveranstaltung abhalten, die heuer erstmals online stattfindet. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben«, so Radl-Rebernig weiter.

»Von der Jury wird auch die digitale Komponente mitberücksichtigt«
Patricia Radl-Rebernig, Projektbetreuerin

Noch bis 31. Mai um 12 Uhr sind Einreichungen unter www.kwf.at/foerderungen/meine-pop-up-kooperation-wolfsberg/ möglich. Die Nutzung eines Pop-up-Stores reicht von 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022. »Bei der Einreichung ist auch der Bedarf der Geschäftsfläche zu nennen. So können wir bereits im Vorfeld die jeweils bestgeeigneten Räume für die einzelnen Projekte zuteilen, außer der Bewerber hat bereits ein bestimmtes Objekt im Auge, dann kann er uns diesen Wunsch natürlich auch mitteilen«, erklärt Radl-Rebernig.

Bis zu acht Projekte
Aus allen Einreichungen werden dann von einer Jury, bestehend aus Mitgliedern der Stadt Wolfsberg, des KWF und der Wirtschaftskammer, bis zu acht Projekte ausgewählt, die im genannten Zeitraum einen Pop-up-Store nutzen können. Die Stadt Wolfsberg übernimmt dabei die Miete für ein Geschäftslokal in der Wolfsberger Innenstadt in der maximalen Höhe von 400 Euro für sechs Monate. Außerdem winkt den Werbern, die den Zuschlag erhalten, eine Förderung seitens des KWF in Höhe von 3.000 Euro.

Einreichen kann sein Konzept prinzipiell jeder. Radl-Rebernig: »Alles ist möglich. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können ebenso teilnehmen, erhalten aber keine Förderung seitens des KWF.« Für sie ist aber eine Förderung durch die Landwirtschaftskammer möglich.

Fokus Digitalisierung
Zu beachten ist bei der Einreichung laut der Projektbetreuerin in diesem Jahr speziell der Fokus auf die Digitalisierung: »Grundsätzlich ist alles anzuführen wie in einem Business Plan. Es geht um das Geschäftsmodell und um die Produkte, die man anbieten möchte. Man muss sich also schon Gedanken darüber gemacht und klare Vorstellungen entwickelt haben, wie das Geschäft erfolgreich sein soll. Wir wissen, dass der Handel coronabedingt schließen kann, deswegen wird von der Jury auch die digitale Komponente mitberücksichtigt. Zum Beispiel, ob es einen Online-Shop gibt oder wie die digitale Vernetzung aussieht.«

Der Betreiber muss als Eigenleistung die Betriebskosten übernehmen und hat für die Einrichtung bzw. Ausstattung des Shops, die natürlich nach der Laufzeit im Besitz des Einreichers bleibt, zu sorgen.

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