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Wolfsberg. Vor rund 25 Jahren wurde das Verbot von Gewalt an Kindern, das unter anderem auch die Ohrfeige einschließt, in Österreich eingeführt. Damit ist die »g‘sunde Watsche« zwar längst verboten, sanktioniert wird sie allerdings kaum. Aber sind eine Ohrfeige oder ein Klaps auf den Po in Ordnung? »Ich hab als Kind auch öfter eine Watsche bekommen – und es hat mir nicht geschadet.« So oder ähnlich rechtfertigen sich Eltern, die ihre Kinder ohrfeigen. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts galt die »g‘sunde Watsche« laut dem Verhaltenstherapeuten Alois Kogler bei einem Großteil der Bevölkerung als adäquates Erziehungsmittel.
Die meisten Österreicher halten Gewalt in der Erziehung für schlecht, trotzdem wenden Studien zufolge 61 Prozent der Mütter und 67 Prozent der Väter ab und zu leichte körperliche Gewalt an. Dazu zählen die Ohrfeige oder der Schlag auf den Po. Wer meint, das eine gelegentliche Watsche oder ein Klaps auf den Po nicht so schlimm sei, verharmlost Gewalt.
Passt nicht zusammen
»Eine ›g‘sunde Watsche‹ gibt es nicht. Die Begriffe gesund und Watsche sind einfach nicht kompatibel. Außerdem ist bei einer Ohrfeige immer eine Verletzung dabei, wenn auch nicht unbedingt körperlich, auf alle Fälle psychisch«, sagt der Wolfsberger Schulpsychologe Peter Zernig, der davor warnt, die körperliche Züchtigung durch psychische Gewalt, wie zum Beispiel Liebesentzug, Ignorieren usw., zu ersetzen. Ein Schlag ins Gesicht beschämt und entwertet das Kind. Die Sanktion zeige dem Kind zwar, dass ein bestimmtes Verhalten unerwünscht ist, gibt ihm aber keinerlei Anleitung, wie man es besser machen könne. »Es gilt klare Grenzen zu setzen, Gespräche zu führen, aber mit den Kindern nicht zu diskutieren«, sagt Zernig, der darauf hinweist, dass das Schlagen von Kindern meist ein Ausdruck von elterlicher Verzweiflung und Hilflosigkeit ist oder im Affekt geschieht. Beim Vermeiden von körperlicher, aber auch psychologischer Bestrafung geht es laut Zernig um Selbstkontrolle.
Mit körperlicher Gewalt ein Verhalten zu erzwingen, gehe stets nach hinten los: Entweder das Kind rebelliert oder es zieht sich zurück. Vor allem kleine Kinder reagieren auf körperliche Bestrafung mit Angst. Diese könne später in innere Wut und Aggression umschlagen. Das Kind fühlt sich ungerecht behandelt, verliert das Vertrauen zu den Eltern.
// INFO
§ 137 Abs 2 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch)
Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.
Anm.: Damit ist auch geklärt, dass es laut Gesetz keine »G‘sunde Watsche« gibt.
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