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Wolfsberg. Zumindest eine Frage ist beantwortet: Jetzt ist fix, dass die Stadtwerke Wolfsberg das Zivilverfahren auch nach den Freisprüchen in der »Stadtwerke-Affäre« weiterführen. Am Mittwoch, 18. Mai, treffen am Landesgericht Klagenfurt zwei frühere Mitarbeiter abermals auf Vertreter des Wolfsberger Unternehmens. Allerdings: Die »Aktien« der Verklagten sind nach ihren Freisprüchen wohl gestiegen ...
Denn die beiden Männer, 46 und 47 Jahre alt, wurden – wie berichtet – am 8. April von Richter Uwe Dumpelnik von den Vorwürfen Untreue, Beitrag zur Untreue sowie Urkundenfälschung und Fälschung eines Beweismittels reingewaschen. Mit ihnen erhielt auch ein mitangeklagter 54-jähriger Geschäftsführer eines Bauunternehmens einen Freispruch. Er ist in das jetzige Zivilverfahren nicht verwickelt.
»Im Zivilverfahren wurde vorerst Klage gegen zwei ehemalige Mitarbeiter eingebracht«
Christian Schimik, Geschäftsführer der Stadtwerke
Doch die Stadtwerke wollen den entstandenen Schaden, der erst mit 391.408 Euro, später mit rund 600.000 Euro beziffert wurde, wiederhaben. Er soll bei drei Baulosen entstanden sein, die nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Freilich: Vor dem Landesgericht wurde im April nur ein Los, jenes in der Sajovitzsiedlung, behandelt. Die beiden anderen wurden von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt.
Zwei paar Schuhe
Für Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik haben das jetzige Zivil- und das beendete Strafverfahren nichts miteinander zu tun: »Einem Strafverfahren und einem Zivilverfahren liegen unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und Anforderungen zu Grunde. In einem Strafverfahren bringt die Republik Österreich, vertreten durch die Staatsanwaltschaft als Ankläger, das Verfahren vor ein Strafgericht.« So hätte die Staatsanwaltschaft – nicht die Stadtgemeinde Wolfsberg oder die Wolfsberger Stadtwerke GmbH – gegen drei Personen Anklage erhoben.
Im Gegensatz dazu steht die laufende Schadenersatzklage. Schimik: »In einem Zivilverfahren stehen sich zwei Parteien vor einem Richter gegenüber.« Darin wurde von den Stadtwerken »vorerst« (Zitat Schimik) Klage gegen zwei ehemalige Mitarbeiter eingebracht. Bedeutet: Es könnte weitere Klagen geben ...
Die gefallenen Freisprüche spielen für Schimik im Zivilverfahren keine Rolle. Auf die Frage, ob die Stadtwerke der Ansicht seien, trotzdem Schadenersatz zugesprochen zu bekommen, schreibt er: »Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei einem Strafverfahren und einem Zivilverfahren um zwei getrennt zu betrachtende Verfahren.«
Welche Erkenntnisse erhoffen sich die Stadtwerke Wolfsberg vom Zivilverfahren? Schimik: »Wie mehrfach kommuniziert, steht ausschließlich die Wiedergutmachung des den Wolfsberger Stadtwerken entstandenen Schadens im Mittelpunkt.« Dazu könnte es in der Verhandlung am 18. Mai Neuigkeiten geben: Denn dann wird ein Gutachten erläutert, das sich mit den seinerzeitigen Geschehnissen befasst.
Übrigens: Laut dem Geschäftsführer gibt es bisher keine Gegenklagen der Freigesprochenen, etwa wegen Rufschädigung, Einkommensverlusten oder verlorenen Aufträgen. Die Stadtwerke erwarten sie auch nicht ...
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