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Wolfsberg. Das Klima wird stetig heißer, der Kohlendioxid-Ausstoß erklimmt neue Rekordhöhen, der Energieverbrauch steigt und steigt. Angesichts dessen wäre es nicht von Nachteil, auf neue oder sanierte Häuser Photovoltaik- oder Solaranlagen zu stellen. Das ist aber in der Wolfsberger Innenstadt nicht so einfach. Denn laut dem im Vorjahr vom Gemeinderat beschlossenen Altstadt-Bebauungsplan dürfen »Solar- und Photovoltaikanlagen, wenn Interessen des Ortsbildes entgegenstehen, nicht errichtet werden«.
In der aus dem Jahr 2017 stammenden Verordnung galten noch andere Kriterien. Darin hieß es: »Solar- und Photovoltaikanlagen dürfen, wenn sie von den Sichtbezugsbereichen wie Mausoleum, Kirchturm, Schloss und Leidenberg einsichtig sind, nicht errichtet werden.« In informierten Wolfsberger Kreisen stößt diese Regelung auf Unverständnis. Berichtet wird von Anlagen, die von der Gemeinde aus Bauplänen gestrichen wurden, was mit Kopfschütteln quittiert wird.
Der für die Ortsbildpflege zuständige Stadtrat Johannes Loibnegger (FPÖ) sagt: »Solar- und Photovoltaikanlagen sind per se in der Altstadt nicht verboten, man kann schon etwas machen. Unter einer Größe von 40 Quadratmetern sind sie erlaubt, größere sollen nicht zu sehen sein. Wer eine errichten will, soll sich an mich wenden, wir werden eine Lösung suchen.« Laut Loibnegger habe es aber bisher nie ein diesbezügliches Ansuchen gegeben. Insider sehen das anders, an die Öffentlichkeit treten wollen sie allerdings nicht. Loibnegger findet die geltende Bestimmung grundsätzlich sinnvoll: »Die Altstadt soll nicht verschandelt werden, das ist gut. Aber man kann über alles reden, etwa was die Anordnung und die Sichtbarkeit der Anlagen betrifft.«
Die Betroffenen dürfen sich trösten: Jeder, der in der Innenstadt ein Bauprojekt plant, unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften. So regelt der Altstadt-Bebauungsplan die Ausrichtung der Dächer, ihre Farbe, Bauweise, Verglasungen und vieles mehr.
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