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Was passiert vor dem Abschuss eines Wolfs? Die Antworten des Landes bleiben auffällig allgemeinAusgabe 8 | Mittwoch, 18. Februar 2026

Im Lavanttal wurde im Feber 2024 ein Risikowolf erlegt. Es war die neunte Entnahme. Mittlerweile sind mehr als 30 Tiere geschossen worden, zuletzt sorgte der Tod eines besenderten Wolfs für Aufmerksamkeit. Die Redaktion fragte nach, das Land Kärnten antwortete.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Kärnten ist für Wölfe ein gefährliches Land, das Raubtier polarisiert. In keinem anderen Bundesland werden so viele Wölfe erlegt wie in Kärnten. Zuletzt wurde der Wolf »Andrea«, der der Universität Udine als Forschungstier diente, als »Risikowolf« geschossen. Die Kadaver der Tiere bleiben übrigens bei den Jagdausübungsberechtigten. Symbolfotos Pixabay

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Klagenfurt, Lavanttal. Es entsteht der Eindruck, das Land will seine Karten nicht gänzlich offenlegen: Die hohe Anzahl an Wolfsabschüsse in Kärnten lenkt die Aufmerksamkeit auf das Bundesland. Zu diesem Thema haben die Unterkärntner Nachrichten sieben Fragen an das Büro des zuständigen Jagdreferenten, LHStv. Martin Gruber (ÖVP), geschickt, um zu erfahren, wie der Abschuss eines Wolfs abläuft, das heißt, was im Vorfeld zu erledigen ist.  

Im Lavanttal ist bisher nur ein Wolfsabschuss bekannt: Das Tier wurde im Feber 2024 »in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet« erlegt, der genaue Ort des Abschusses blieb ungenannt. Es war der neunte erlegte Wolf in Kärnten seit Inkrafttreten der Wolfsverordnung im Jahr 2022.

Mittlerweile wurden laut dem Verein »Wölfe in Österreich« mehr als 30 Tiere im südlichsten Bundesland geschossen, im laufenden Jahr 2026 sollen es bereits fünf Wölfe sein. Zuletzt erregte eine weitere Entnahme Aufsehen: Zu Beginn des Monats wurde ein Wolf, der als Forschungstier der italienischen Universität Udine einen Sender trug, im Bezirk Spittal legal erlegt.

Während die Universität sachlich reagierte und laut Medienberichten mitteilte, man habe mit dem Tod des Wolfs namens »Andrea« gerechnet, übte der Tierschutzverein »Wölfe in Österreich« Kritik: Es habe sich nicht um einen »Problemwolf«, sondern um ein Forschungsobjekt gehandelt.

Was ins Auge sticht: Während Bescheide des Landes oft Monate brauchen, scheint es bei den Wölfen sehr schnell zu gehen: Sie werden gesichtet, als Gefahr eingestuft, vergrämt, abermals gesichtet, die Entnahme wird bewilligt, das Tier aufgespürt – und geschossen. 

Wie geht das vor sich? Es herrschen Unklarheiten, was hinter den Kulissen geschieht, weshalb sich die Redaktion an das Land wandte, etwa mit der Frage, wie viel Zeit im Schnitt von der Sichtung bis zur Tötung vergeht. Hier die Antworten aus dem Büro Grubers, die streckenweise auffällig allgemein gehalten sind.

// Sieben Fragen

Wie genau wird eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt, das heißt welcher Verfahrensweg wird dabei genutzt?
Büro LHStv. Gruber: Eine Entnahmefreigabe erfolgt entweder auf Basis der Kärntner Risikowolfsverordnung oder des Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz.

Wer erteilt die Abschusserlaubnis?
Die Voraussetzungen für eine Entnahme werden im Einzelfall von der Fachabteilung überprüft, danach ergeht ein Informationsschreiben des Landes an die Jagdausübungsberechtigten im jeweiligen Gebiet.

Wie viel Zeit vergeht üblicherweise zwischen Sichtung, Bewilligung und Abschuss eines Wolfs?
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, eine generelle Zeitspanne können wir dazu nicht nennen. Dies ist auch abhängig von der Dynamik des Wolfsgeschehens im jeweiligen Zeitraum. 

Wie oft muss sich ein Wolf einer Siedlung nähern, damit eine Abschussbewilligung erteilt wird? Welche und wie viele Vergrämungsmaßnahmen müssen vor dem Abschuss gesetzt werden?
Einer Entnahmefreigabe nach der Risikowolfsverordnung müssen zwei Vergrämungsschritte vorausgehen, die gemeldet und dokumentiert werden.

Was geschieht mit den Kadavern der geschossenen Wölfe?
Der Kadaver verbleibt beim Jagdausübungsberechtigten. Es werden aber bei jeder Entnahme Proben vom Land Kärnten gezogen.

Warum werden die einzelnen Abschüsse nicht mehr wie zuletzt veröffentlicht?
Das Land Kärnten veröffentlicht seit 2026 nicht mehr jede Wolfsentnahme in einer Pressemeldung. Der Schutzstatus des Wolfs wurde von der EU im Jahr 2025 gesenkt, daher fiel die Entscheidung, bei Entnahmen nun gleich vorzugehen wie bei anderen Wildtierarten im Anhang 5 der FFH-Richtlinie (Anm.: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Denn auch bei Gams, Biber oder Fischotter erfolgt keine Pressemeldung bei jedem erlegten Tier. Da uns die besondere Emotionalität beim Thema Wolf aber bewusst ist, wird es quartalsweise Veröffentlichungen der erfolgten Wolfsentnahmen geben.

Warum werden in Kärnten so viele Wölfe geschossen, während aus anderen Bundesländern nur vereinzelte Abschüsse gemeldet werden?
In Kärnten hat LHStv. Martin Gruber rechtliche Grundlagen geschaffen, die ein rascheres Einschreiten bei Risiko- oder Schadwölfen ermöglichen. Andere Bundesländer versuchen derzeit nach Kärntner Vorbild Regelungen auf den Weg zu bringen. Zusätzlich muss man bedenken, dass in Kärnten sehr viele Wölfe aus Italien und Slowenien unterwegs sind, da in diesen Ländern keine Entnahmen stattfinden und sich die Anzahl der Wölfe dort daher jedes Jahr erhöht, und zwar um rund 30 Prozent.

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