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Wolfsberg. Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich über die Corona-Ausgangsbeschränkung und die Geschäftsschließungen durch das Covid-19-Gesetz entschieden. Die Höchstrichter befanden, dass Verordnungen teils gesetzeswidrig waren. Das betrifft die Verordnung mit den berühmten vier Gründen für Ins-Freie-Gehen, zum Ausgangsverbot und jene mit der teilweisen Geschäftsöffnung nach Größe und Branche Mitte April. Die allgemeine Ausgangssperre sei zu weit gefasst gewesen und auch die Ungleichbehandlung von Geschäften nach Größe durch die Covid-19-Verordnungen erklärten die Höchstrichter für unzulässig.
Auch im Lavanttal wurden Personen wegen Verstößen gegen die Covid-19-Verordnungen angezeigt. Im Zusammenhang mit den nun aufgehobenen Vorschriften gab es im Bezirk Wolfsberg 50 Anzeigen, in 17 Fällen wurde eine Strafverfügung ausgestellt. Die überwiegende Zahl der Verfahren wurde jedoch nach der Aufhebung der Verordnungen bereits eingestellt. Neun Personen haben aber ihre Strafe bereits bezahlt. Ihr Geld werden sie aber trotz der Rechtswidrigkeit der Verordnungen nicht mehr sehen, denn für eine Rückzahlung fehle es an einer Rechtsgrundlage.
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk meint, dass eine Rückzahlung faktisch nicht möglich sei, da jeder einzelne Fall geprüft werden müsse und dies mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Außerdem könne jeder die Möglichkeit der Rückzahlung einer offenkundig rechtswidrigen Bestrafung im Weg der Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens nutzen.
Verärgert ist darüber die Opposition. »Wie kommen die Bürger dazu, Strafen zu zahlen, die der Staat unter dem Deckmantel der Corona-Krise ohne Rechtsgrundlage eingetrieben hat. Der Bund ist verantwortlich und muss diese Gelder zurückzahlen. Sollte die Bundesregierung hier weiterhin verantwortungslos agieren, hat das Land Kärnten für die eigenen Landesbürger einzuspringen und soll die Gelder auf dem Regressweg vom Bund zurückholen«, meint der Kärntner FPÖ-Chef Gernot Darmann.
Mittlerweile befürwortet auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) eine Rückzahlung für jene, die zu Unrecht eine Covid-19-Strafe etwa wegen Verletzung der Abstandsregel bezahlt haben. Sein Ziel sei es, jene, die die Strafe schon gezahlt haben, mit jenen gleichzustellen, deren laufendes Verfahren jetzt abgebrochen wurden.
Auch der »Babyelefant« ist gestorben. Juristen gehen davon aus, dass die allgemeinen Abstandsregeln gesetzeswidrig sind. In der Vorwoche trat eine Covid-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von mindestens einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhob. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) empfiehlt aber einen Abstand von einem Meter einzuhalten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
»Nur, weil man bei Missachtung des Mindestabstands derzeit nicht bestraft wird, bedeutet das nicht, dass man ihn nicht trotzdem einhalten darf«, so Anschober.
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