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Wolfsberg. Das neue Schuljahr hat begonnen und somit hat der Verkehr auf den Straßen, speziell im Bereich der Schulen wieder zugenommen. In Wolfsberg gibt es rund um die Bildungswelt Maximilian Schell einige Brennpunkte, die Eltern von Schülern sauer aufstoßen. Speziell sind es die Möglichkeiten, die B70 im Bereich Kapuzinerspielplatz und Stadtpark zu überqueren.
Es gibt in diesen Bereichen zwar in unmittelbarer Nähe eine Unterführung, doch diese wird von den Schülern nur selten benutzt. Einige Eltern fordern nun zwei Zebrastreifen, um die Sicherheit für ihre Kindern zu gewährleisten.
»Muss denn erst etwas passieren, bevor endlich gehandelt wird?«
eine besorgte Großmutter hofft auf einen Schutzweg
Vor Jahren wurden daher Verkehrsinseln errichtet, um die Geschwindigkeit der Autos ein wenig zu reduzieren und einen »Fußgängerübergang« einzurichten. Der ist allerdings nicht mit einem Zebrastreifen gleichzusetzen. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan erklärt: »Diese Übergänge haben nicht dieselbe Qualität wie ein Zebrastreifen. Bei einem Zebrastreifen muss der Autofahrer stehenbleiben, wenn er sieht, dass ein Fußgänger die Straße queren möchte. Bei den Übergängen an der B70 ist das nicht der Fall.«
Der Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) sagt dazu: »Es handelt sich dabei um eine Landesstraße, da kann die Gemeinde nichts machen. Wir haben bereits einmal nachgefragt, um einen Schutzweg zu errichten. Das Ansuchen wurde seinerzeit aber abgelehnt, da sich in der Nähe eine Unterführung für Fußgänger befindet. Das Ganze ist Landessache.« Das Büro des Kärntner Straßenreferenten, Martin Gruber (ÖVP), verweist auf die Bezirkshauptmannschaft: »Über die Errichtung von Schutzwegen entscheidet nicht das Straßenbaureferat, sondern die jeweilige Verkehrsbehörde. In diesem Fall wäre das die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg. Die Stadtgemeinde Wolfsberg müsste einen entsprechenden Antrag bei der BH auf Prüfung stellen.«
Bezirkshauptmann Fejan dazu: »Es gibt verschiedene Kriterien, wann ein Zebrastreifen verordnet werden kann. In diesem Fall gibt es in kurzer Entfernung die Unterführung, daher wird ein Antrag auf Errichtung eines Schutzwegs nur sehr schwer durchgehen. Der Kriterienkatalog ist nämlich sehr streng.« Damit liegt der Ball nun bei der Stadtgemeinde Wolfsberg, die einen Antrag stellen muss, um ein Verfahren einzuleiten. Erst dann würde geprüft werden, ob sich die Voraussetzungen geändert haben.
Einige Eltern können die Haltung der Politik und Bezirkshauptmannschaft nicht verstehen. Eine besorgte Großmutter fragt: »Muss denn erst etwas passieren, damit endlich gehandelt wird? Die Situation dort ist eine Katastrophe, Autofahrer bleibt hier keiner stehen.«
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