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Leitfaden für die Wahl im Februar: So sollen die Bürger sicher zur Gemeinderatswahl gehen können Ausgabe 3 | Mittwoch, 20. Januar 2021

Für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am 28. Februar bzw. den Vorwahltag am 19. Februar hat das Land Kärnten nun ein Schutzkonzept vorgelegt. Die Lavanttaler Gemeinden sehen sich gerüstet, die Briefwahl wird auch am Gemeindeamt möglich sein.

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Lavanttal. Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar hat die Kärntner Landesregierung ein Schutzkonzept vorgelegt, wie angesichts der Corona-Pandemie die Wahlen so sicher wie möglich stattfinden können. 

Das vorliegende Schutzkonzept der Landessanitätsdirektion enthält Empfehlungen für Wähler sowie für die Mitglieder der Wahlbehörden zur sicheren Durchführung des Urnengangs. Es umfasst die Einrichtung und Ausstattung der Wahllokale mit Desinfektionsmittel, mit Hinweisschildern für die Wähler, die Platzierung der Wahlurnen und die Einsetzung von Hygienebeauftragten, die für die korrekte hygienische Abwicklung der Wahl zuständig sein sollte. Weiters umfasst das Konzept allgemeine Empfehlungen für die Wahlbehörden am Wahltag, wie das rechtzeitige Eintreffen, die Handhygiene, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, die Abstandsregeln, die Verwendung von Einweghandschuhen, die Vermeidung der gemeinsamen Verwendung von Gegenständen (Kugelschreiber) oder für das Lüften.

Auch Empfehlungen für die Stimmabgabe selbst sind im Konzept berücksichtigt, wie für das Betreten der Wahllokale durch die Wähler, die Anzahl der wartenden Wähler, die Identitätsfeststellung und das Reinigen der Tische und Stehpulte in Wahlzellen. 

Das Konzept enthält auch empfohlene Maßnahmen für die Wähler selbst. So sollten erkrankte Personen von der Briefwahl Gebrauch machen und auch die Wähler selbst auf die Abstandsregeln achten und einen Mund-Nasenschutz tragen – sowohl vor dem Eintritt ins Wahllokal wie während des Aufenthalts darin. Empfohlen wird, eigenes Schreibmaterial zur Wahl mitzubringen.

Wahl am Gemeindeamt

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) verweist auf die erst kürzlich vom Landtag gesetzlich beschlossene Möglichkeit, bereits bei der Abholung der Unterlagen für eine Teilnahme per Briefwahl mit diesen Dokumenten vom Stimmrecht direkt vor Ort am Gemeindeamt Gebrauch machen zu können.

Da es sich beim Schutzkonzept um Empfehlungen für die Wahlbehörden sowie die Wähler handelt, liegt es in der Eigenverantwortung der jeweiligen Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde, welche Maßnahmen tatsächlich getroffen werden. Bei einer Nichtbefolgung der Empfehlungen darf das Recht auf eine Stimmabgabe nicht genommen werden, d. h. dass die Wähler in jedem Fall ihre Stimmen abgeben können.

Der Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ): »Die Punkte werden von uns umgesetzt, wobei die Herausforderung darin besteht, die verschiedenen örtlichen und räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen – was bei insgesamt 43 Wahllokalen in der Gemeinde nicht ganz einfach ist. In der Alten Post ist ein eigenes Wahlbüro mit zwei Mitarbeiterinnen für alle Wahlangelegenheiten – Wahlkarten, Covid-Schutzmaßnahmen etc. – eingerichtet, das bereits voll im Einsatz steht.«

Der St. Georgener Bürgermeister Karl Markut sagt: »Wir haben drei Wahllokale in unserer Gemeinde und können das Konzept des Landes problemlos umsetzen. Wir haben in den Wahllokalen getrennte Ein- und Ausgänge. Außerdem werden wir die Bürger darauf hinweisen, dass bereits ab 8. Februar per Briefwahl gewählt werden kann. Wir richten im Gemeindeamt ab 8. Februar eine Wahlkabine ein, damit diejenigen, die eine Wahlkarte haben, vor Ort wählen können.«

Anfang Februar gibt es mit dem Land Kärnten ein weiteres Abstimmungsgespräch, bei dem die aktuellen Erkenntnisse aus den Vorbereitungen mit einfließen.  

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