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Wien. Ab Montag gelten Beschränkungen im öffentlichen Raum. Diese werden laut Bundeskanzleramt von der Polizei kontrolliert und im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Ausnahmen, das Haus zu verlassen gibt es nur aus drei Gründen: Arbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen, wie Lebensmitteleinkauf und wenn anderen Menschen geholfen werden muss. Sollte jemand ins Freie wollen, darf er das nur alleine machen oder mit Personen, mit denen er im gemeinsamen Haushalt lebt.
Man kann sich zwar abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für Spaziergänge, dies aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Dies solle aber nur in dringenden Fällen geschehen. Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Gruppen darauf hingewiesen sich aufzulösen.
Restaurants werden ab Dienstag komplett geschlossen und auch Spielplätze werden dicht gemacht.
Österreich wird damit auf einen Notbetrieb heruntergefahren. Alle Geschäfte in nicht alltagsnotwendigen Branchen müssen ab Montag geschlossen werden. Das gelte auch für Schulen, an denen es keine Unterrichtspflicht gebe.
Ab Montag drohen bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote - etwa für Spielplätze - missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Die Regierung appelliert aber an die "Vernunft und Eigenverantwortung", wie es hieß.
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