Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Georg Fejan lobt: »Die Lavanttaler Bevölkerung verhält sich in der Coronakrise sehr diszipliniert« Ausgabe 13 | Mittwoch, 25. März 2020

Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan (45) spricht mit den Unterkärntner Nachrichten über die Coronakrise, was man noch machen darf und was nicht, ob man sich selbst auf das Virus testen lassen kann und wie es mit dem Zigarettenkauf in Slowenien ist.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Wie geht es Ihnen?
Gesundheitlich gehts mir gut. Was das Virus betrifft, beachte ich die Regeln sehr genau. Da ich viel in der Öffentlichkeit bin, halte ich derzeit genügend Abstand zu meinen Mitmenschen. 

Arbeiten Sie derzeit im Home Office oder sind Sie im Büro in der Bezirkshauptmannschaft?
Ich bin derzeit eigentlich sieben Tage in der Woche in meinem Büro in der Bezirkshauptmannschaft. Es kommt aber immer wieder vor, dass ich auch zu Hause am Abend gewisse Arbeiten für das Büro erledige. 

»Ins Ausland zu fahren, um Zigaretten einzukaufen, ist in diesem Fall definitiv nicht gestattet«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

Wie ist die Situation derzeit im Lavanttal?
Derzeit gibt es im Bezirk Wolfsberg zehn Personen, die definitiv am Coronavirus erkrankt sind. Davon kommen fünf Personen aus Bad St. Leonhard. Es sind aber noch zahlreiche Tests ausständig. Derzeit dauert es ein paar Tage, bis die Testergebnisse feststehen. Daher ist davon auszugehen, dass es doch mehr als diese zehn Fälle gibt. Bezüglich dem Verhalten der Bevölkerung ist zu sagen, dass die Lavanttaler sehr diszipliniert sind und sich an die vom Bund verordneten Beschränkungen halten.

Was ist zu tun, wenn jemand glaubt, er habe sich mit dem Coronavirus infiziert? 
Zunächst ist es ganz wichtig, dass diese Person zu Hause bleibt und dann entweder die Telefonnummer 1450 anruft oder eventuell den Hausarzt, und dann auf weitere Anweisungen wartet. Auf gar keinen Fall sollte man selbst in die Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen, um zu verhindern, noch weitere Personen anzustecken.

Einige Lavanttaler fahren regelmäßig nach Slowenien, um dort billig einzukaufen. Darf man das noch?
Nein, das ist derzeit verboten. Es gibt klare Regeln, wann man das Haus oder die Wohnung verlassen kann. Dazu gehören Einkäufe, aber lediglich für benötigte Artikel. Die Trafiken in Österreich haben ja geöffnet, ich kann also auch hier meine Zigaretten kaufen. Woanders hinzufahren ist in diesem Fall definitiv nicht gestattet. Jeder Österreicher, der aus Slowenien kommt, wird unter Quarantäne gestellt. Ausgenommen, er würde ein entsprechendes Gesundheitszeugnis vorweisen, dass nicht älter als vier Tage ist und bestätigt, dass die Person nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.

»Es gibt ganz klare Regeln, wann man das Haus oder die Wohnung verlassen kann«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

Wie schaut es mit den Pendlern aus Slowenien aus?
Die Tagespendler dürfen unter zwei Voraussetzung auch weiterhin nach Österreich einreisen. Sie brauchen dazu eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass sie hier arbeiten und benötigt werden. Und sie müssen fieberfrei sein. Dazu werden am Grenzübergang Fiebermessungen durchgeführt. Wer über 37,5 Grad hat, darf nicht einreisen.

Wer verhängt die Heimquarantäne?
Sie wird von der Gesundheitsbehörde, also der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, angeordnet. 

Wird die Einhaltung der Heimquarantäne überprüft?
Die Fälle, bei denen eine Quarantäne behördlich verhängt wurde, sind bei uns aktenkundig. Die Polizei bekommt von uns die Namen und Adressen sowie einen schriftlichen Auftrag, zu überprüfen, ob sich diese Personen auch an die Heimquarantäne halten. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr hoch, dass diese Personen einen Besuch von der Polizei bekommen werden.

Wie wird man mit Lebensmitteln, Medikamenten, et cetera versorgt, wenn man sich in Heimquarantäne befindet?
Grundsätzlich übernehmen das Familienangehörige oder Verwandte. In diesen Fällen ist es natürlich sehr wichtig, dass der persönliche Kontakt vermieden wird. Für jene Menschen, die keine Angehörigen haben, sind die Gemeinden im Lavanttal sehr gut aufgestellt. Man kann sich dort melden, die Gemeinden organisieren die Essensversorgung. Weiters gibt es für solche Fälle auch noch das Team Österreich. Bei den Medikamenten kann der Arzt das Rezept an die Apotheke übermitteln. Um es dort abzuholen, kann auch wieder die Gemeinde kontaktiert werden.

Werden die Ausgangsbeschränkungen im Lavanttal kontrolliert?
Natürlich. Die Polizei ist ja ganz normal im Dienst. Im Rahmen des Streifendienst wird auch geschaut, ob es Menschenansammlungen gibt und die Einhaltung der Quarantäne kontrolliert.

Was machen Hundebesitzer, wenn Sie in Heimquarantäne sind, mit ihrem Hund?
Wenn man einen Garten hat, ist das kein Problem. Schwierig wird es, wenn jemand in einer Wohnung lebt. Wenn man selbst von Familienangehörigen versorgt wird, können diese auch mit dem Hund Gassi gehen. Ansonsten muss sich diese Person jemanden organisieren, der den Hund ausführt, oder man gibt ihn vorübergehend ins Tierheim, so hart das nun auch klingt. Im Lavanttal gibt es derzeit zum Glück noch keinen solchen Fall.

Was raten Sie der Bevölkerung in der derzeitigen Situation?
Man soll sich an die Informationen halten, die man von den Behörden und den Medien bekommt. Die meisten Medien bieten derzeit zahlreiche professionelle Informationen. Wichtig ist es, die Ausgangsbeschränkungen auch wirklich einhalten. Also nur rauszugehen, wenn es unbedingt notwendig ist. Alles, was man jetzt richtig macht, kann die Zeit der Beschränkungen verkürzen. Außerdem gibt es überhaupt keinen Grund, sich eine Waffe zu kaufen oder Hamsterkäufe zu tätigen. Die Grundversorgung in Österreich ist sehr gut. 

Kann man sich eigentlich selbst testen lassen?
Grundsätzlich nein. Die Tests sind sehr knapp. Aktuell werden nur Personen getestet, bei denen die entsprechenden Symptome vorliegen. 

Dürfen Scheidungskinder trotz der Maßnahmen derzeit den anderen Elternteil, bei dem sie nicht leben, besuchen?
Da gibt es eine Klärung zwischen Familie- und Sozialministerium. Der Besuchskontakt gehört zu den Grundbedürfnissen. Es ist also nicht verboten und schränkt das Besuchsrecht nicht ein. Man muss natürlich darauf schauen, es unter Wahrung der sonstigen Ausgehbeschränkungen zu machen. 

Welche Fahrten mit dem Privat-Pkw bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind erlaubt?
Mit dem Pkw sind alle Fahrten im Rahmen der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen wie Arztbesuche, einkaufen gehen, jemande besuchen, den man betreut, gestattet. L17-Fahrten hingegen sind prinzipiell untersagt, außer im vorhin genannten Rahmen. Öffentliche Verkehrsmittel darf ich unter den selben Bedingungen benutzen. Allerdings ist es untersagt, sie dafür zu verwenden, um irgendwo zum Spazierengehen hinzukommen.

Wie läuft der Betrieb auf der BH derzeit ab?
Wir halten den Betrieb aufrecht. Wir schauen aber, dass so viele Mitarbeiter wie möglich im Home Office arbeiten. Es gibt momentan zwar keinen Parteienverkehr, der Bürger erhält aber weiterhin dringend benötigte Dokumente, wie zum Beispiel den Führerschein oder wenn ein Auto anzumelden ist. Viele laufende Fristen wurden vorerst unterbrochen, damit niemand zu Schaden kommt.

Laufen die Telefone bei Ihnen derzeit heiß?
Es kommen viele Anrufe rein. Vor allem am Gesundheitsamt. Unseren eigentlichen Dienstauftrag mussten wir in vielen Bereichen zurückstecken. Aber durch die Coronanummer 1450 gibt es schon auch eine merkbare Entlastung. 

Wenn jemand beruflich unterwegs sein muss: Ist das Mitführen einer entsprechenden Bestätigung des Dienstgebers erforderlich?
Das ist derzeit nicht gesetzlich gefordert, aber es empfiehlt sich, so ein Dokument mitzuhaben.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren