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Wolfsberg. Der Anblick war nicht schön: Zuletzt meldete sich ein Wolfsberger in der Redaktion der Unterkärntner Nachrichten, um seinem Ärger Luft zu machen. Denn der Mann war kürzlich von einem Hund gebissen worden – mit bösen Folgen, wie ein von ihm vorgelegtes Fotos bewies. Das bestätigt, dass der jüngste Appell der Stadt Wolfsberg an Hundehalter, die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit einzuhalten (wir berichteten), keineswegs aus der Luft gegriffen war. Auch Behandlungszahlen des LKH Wolfsberg zeigen, Hundeattacken sind im Lavanttal keine Seltenheit.
Der Wolfsberger war laut seiner Schilderung vor einem Einkaufszentrum von einem Hund angefallen und gebissen worden. Auf einer Aufnahme seines Beins waren die blutigen Spuren deutlich zu erkennen, die die oberen und unteren Zähne des Tier hinterlassen hatten. Keine Kleinigkeit. Der Mann musste sich einer Operation unterziehen, da die Bänder verletzt worden waren. Und weil auch das Gewebe durch den Biss nachhaltig geschädigt wurde, wird er einen weiteren Eingriff über sich ergehen lassen müssen.
Keine Entschädigung
Auf Entschädigung pochte er obendrein vergebens: Angesichts der tristen finanziellen Situation des Hundehalters sind Forderungen aussichtslos. Und das ist es, was das Opfer besonders ärgert. »Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Kärnten nicht vorgeschrieben«, so der Wolfsberger. »Das ist ein großes Problem. Das Land sollte hier aktiv werden und schleunigst eine verpflichtende Versicherung für Hundehalter einführen.«
Tatsächlich sind Haftpflichtversicherung für Hunde derzeit nur in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Tirol gesetzlich verankert. Kärnten bildet mit dem Burgenland und Vorarlberg die Ausnahmen. Hier vertraut man im Falle eines Zwischenfalls auf die eigene Finanzkraft des Hundebesitzers. Das kann – so man nicht mittellos ist, was die wenigsten sind – teuer werden. Halter haften grundsätzlich für alle vom Hund verursachten Schäden.
»Das Land sollte aktiv werden und eine verpflichtende Versicherung einführen«
Das Opfer der Beißattacke fordert Veränderungen
Dabei geht es nicht allein um Beißattacken: Löst das Tier einen Verkehrsunfall mit Personenschaden aus, stehen astronomische Summen im Raum. Angesichts dessen ist eine Versicherung nicht sonderlich kostspielig: Um 44 Euro pro Jahr gibt es bereits einen Deckungsrahmen von zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wer nun meint, Vorfälle mit Hunden seien seltene Einzelfälle, befindet sich im Irrtum. Laut Auskunft des Krankenanstaltenerhalters Kabeg haben heuer bisher 27 Opfer von Hundebissen das LKH Wolfsberg aufgesucht (Stand: 21. August). Im Vorjahr waren es von 1. Jänner bis 15. August 38 Personen. Das zeigt: Die Beaufsichtigung der Lavanttaler Hunde ist durchaus ausbaufähig.
Der Appell der Stadt
Das ist auch der Stadt Wolfsberg bekannt, die zuletzt auf die Probleme aufmerksam machte. In einem Facebook-Post mit dem Titel »Liebe HundehalterInnen in Wolfsberg« wandte sie sich an die Bürger. Darin hieß es: »Immer öfter gibt es Probleme mit frei laufenden Hunden und Bissvorfällen. Gerade in letzter Zeit wenden sich vermehrt BürgerInnen an uns, die Angst oder Verunsicherung vor leinenlosen Hunden verspüren.« Die Stadt appellierte an die Hundehalter, die Tiere chippen und registrieren zu lassen sowie sie bei der Gemeinde anzumelden. Außerdem wurde auf die geltende Leinen- bzw. Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit aufmerksam gemacht, die »unbedingt einzuhalten« sei.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass »sich in letzter Zeit einige Personen an die Stadtgemeinde gewendet haben, die Angst bzw. Verunsicherung gegenüber freilaufenden Hunden äußern – insbesondere am Lavantradweg«.
Da auch die Wolfsberger Polizei immer häufiger Amtshandlungen rund um das Thema Hund durchzuführen hat, wurde die Inspektion im vergangenen Dezember von der Stadtgemeinde mit einem Chip-Lesegerät, einem sogenannten »Animal Reader« ausgestattet. Wird ein herrenloser Hund erwischt, kann mit dem Gerät der unter der Haut sitzende Chip ausgelesen und der Besitzer ermittelt werden. Der muss dann den Beamten erklären, warum der Vierbeiner alleine unterwegs war.
Von Horst Kakl
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