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Wolfsberg. Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft wartete vergangene Woche noch auf den Bericht der Polizei, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Dafür weiß die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg bereits recht genau, wie es mit den Waffen des 37-Jährigen weitergeht: Sie werden – aus jetziger Sicht – vernichtet.
Wie berichtet kam es am 16. März in der Bezirkshauptstadt zu einem aufsehenerregenden Vorfall, bei dem eine 38-jährige Frau verletzt wurde: Das Projektil einer Pistole hatte sie im Bereich des Oberschenkels getroffen und war darin stecken geblieben. Ihr Lebensgefährte (37), für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte zuvor ausprobiert, ob die Waffe nach dem Wechsel eines Bauteils funktioniere – und den Abzug betätigt. Die Polizei ging nicht von einer absichtlichen Tat, sondern von einem Unfall aus.
»Es hat sich gezeigt, dass die waffenrechtliche Verlässlichkeit des Mannes nicht gegeben ist«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann Wolfsberg
Die Beamten entdeckten in der Wohnung aber auch eine Waffensammlung: Mehrere Pistolen und Revolver, sechs Langwaffen, Munition sowie ein Sportbogen und eine Vielzahl von Pfeilen wurden sichergestellt. Gegen den Mann sprachen die Polizisten ein vorläufiges Waffenverbot aus.
Waffenverbot aufrecht
»Die Waffen sind bei uns verwahrt«, sagt jetzt der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan, »das Waffenverbot bleibt bis zu einer eventuellen strafrechtlichen Entscheidung aufrecht. Danach kommt es darauf an, wie das Verfahren geendet hat.« Bei einer Verurteilung würde es bestehen bleiben, bei einem Freispruch wegfallen.
Ab hier wird es laut Fejan spekulativ: »Wie das Verfahren auch ausgeht: Für die Bezirkshauptmannschaft hat sich durch den Vorfall gezeigt, dass die waffenrechtliche Verlässlichkeit des Mannes nicht gegeben ist.«
Denn er hatte an jenem 16. März gegen 22 Uhr im Schlafzimmer der Wohnung ein, wie er glaubte, leeres, in Wahrheit aber volles Magazin in die Pistole geschoben, repetiert, abgedrückt – und seine schlafende Freundin getroffen.
Da die Behörde von der Verlässlichkeit des 37-Jährigen nun nicht mehr überzeugt ist, ist davon auszugehen, dass selbst bei einem Freispruch und der Aufhebung des Waffenverbots dem Wolfsberger jene Dokumente, die ihm den Besitz von Waffen erlauben, entzogen werden. »Und ohne die darf er keine Waffen führen«, so Fejan, laut dem die Dokumente bereits nach dem Unfall abgenommen wurden.
Fünf Jahre Entzug droht
Der Bezirkshauptmann: »Der Entzug der Erlaubnis würde fünf Jahre dauern. Danach ist es möglich, die Dokumente neuerlich zu beantragen.« Allerdings würde das Verfahren völlig neu beginnen, inklusive Vorlage einer waffenpsychologischen Untersuchung.
Zieht die Behörde die Dokumente tatsächlich ein, erhält der Wolfsberger auch die sichergestellten Waffen nicht mehr zurück. »In diesem Fall wären sie verfallen. Sie würden (Anm.: nach Ablauf einer Frist und aller rechtlichen Möglichkeiten) nach Wien transportiert und dort vernichtet werden«, so Fejan. Der Besitzer wird in so einem Fall von der Republik finanziell entschädigt: Ihm wird der Zeitwert der Waffen ausbezahlt. Der Behördenleiter: »Dem Wolfsberger würden nur der Bogen und die Pfeile wieder ausgefolgt. Für die benötigt man keine Waffenbesitzkarte.«
Doch Fejan betont: Im derzeitigen Stadium handle es sich beim weiteren Vorgehen um Spekulation, noch sei nichts festgelegt. Es gilt erst abzuwarten, ob und auf welche Weise die Staatsanwaltschaft tätig wird.
Übrigens: Der Wolfsberger hatte nach dem Schuss geschockt die Pistole entladen und sofort die Einsatzkräfte verständigt.
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