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Wolfsberg. Es war eine Spirale der Eskalation, die zum Entzug der Gemeindejagd Hintertheißenegg geführt hat. Jetzt melden sich zwei Betroffene zu Wort und schildern die Dinge aus ihrer Sicht.
Wie berichtet wurde in der Sitzung des Wolfsberger Gemeinderats am 13. November die Auflösung des Pachtvertrags mit jenem Jägerverein beschlossen, dem die Gemeindejagd Hintertheißenegg zugesprochen worden war. Der im Jahr 2020 auf zehn Jahre abgeschlossene Vertrag musste laut einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg gelöst werden. Der Jägerverein wehrte sich dagegen und ging zum Landesverwaltungsgericht – die Beschwerde wurde abgewiesen. Bezirkshauptmann Georg Fejan im November über die Ursache: »Der Jägerverein hatte trotz behördlicher Aufforderung kein Jagdschutzorgan bestellt. In diesem Fall muss die Jagdbehörde handeln, die Jagdpacht war aufzulösen.«
»Wir wollen das Revier nicht zurück. Uns liegt daran, die Hintergründe aufzuklären«
Die beiden Betroffenen über ihr Motiv
Folge: Der Wolfsberger Gemeinderat hat das Revier in der Sitzung am 11. Dezember (siehe auch S. 5) neu vergeben. Bis 31. Dezember 2030 darf im 1.099 Hektar großen Gebiet nun von einem anderen Verein um 15 Euro pro Hektar und Jahr gejagt werden.
Den Verlust des Reviers betrachten die beiden Betroffenen im Gespräch mit den Unterkärntner Nachrichten mit Gleichmut: »Wir wollen es nicht zurück. Uns liegt aber daran, die Hintergründe aufzuklären, wie es dazu kam.«
Als die Probleme begannen
Laut ihnen begannen die Probleme 2022. Da wurde im Revier eine unerlaubte Hochwild-Futterstelle entdeckt, die das damalige Jagdschutzorgan des Vereins auch anzeigte. Der Verdacht fiel auf den Vereinsobmann, der die Vorwürfe aber zurückwies. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte eine Strafe, der Obmann beeinspruchte sie beim Landesverwaltungsgericht – und siegte. Allerdings: Das Verhältnis zum Jagdschutzorgan war darauf getrübt, der Mann zog sich aus dieser Funktion zurück. Ein neuer Aufsichtsjäger wurde vom Verein ernannt.
Anfang 2023 kam es zu Änderungen im Vorstand. Als sie der Vereinsbehörde mitgeteilt wurden, zeigte sich, dass dort verschiedene Dinge nicht ordnungsgemäß gemeldet worden waren. Als das mit dem Obmann besprochen werden sollte, kam es zum Eklat. »Er ist ausgerastet«, so die beiden Vereinsmitglieder, »und hat eine Drohung ausgestoßen.« Die kam der Polizei zu Ohren – der Anzeiger ist bis heute nicht bekannt –, es folgte eine Gerichtsverhandlung: Das Verfahren gegen den Obmann wurde per Diversion erledigt.
»Wir müssen das Revier dann entziehen, wenn es zu solchen Vorkommnissen kommt – nicht später«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann
Doch nun war das Klima im Verein toxisch, es fanden keine Sitzungen mehr statt, was der Kärntner Jägerschaft gemeldet wurde. Im heurigen Mai wurde dem Obmann bei der Jahreshauptversammlung die Entlastung verweigert, ein Mitglied klagte erfolgreich gegen seinen Hinauswurf. Schließlich warf der neue Aufsichtsjäger das Handtuch. Der Obmann suchte einen Nachfolger, fand aber keinen – die Dinge begannen zu gleiten.
Denn nun setzte die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg dem Verein eine Frist, ein neues Jagdschutzorgan einzusetzen. Als das nicht geschah, wurde eine Person von der Behörde eingesetzt – dann folgte die Kündigung der Pacht. Der Obmann wandte sich abermals an das Landesverwaltungsgericht, nun aber ohne Erfolg. Letztlich wurde der Pachtvertrag mit dem Verein aufgelöst.
Die beiden Betroffenen sagen: »Wir haben keine Schuld daran, dass es so weit kam. Hätte uns die Bezirkshauptmannschaft früher über manches informiert, hätten wir einen anderen Obmann einsetzen können.«
Damit spielen sich auf ein angebliches Waffenverbot an, dass der Obmann nach seiner Diversion erhalten haben soll. War das so? Bezirkshauptmann Fejan: »Dazu darf ich mich aus Datenschutzgründen nicht äußern. Generell gesagt: Wenn ein Waffenverbot verhängt wird – was nicht heißt, dass es hier eines gab –, kann die Behörde das nicht an einen Verein weitergeben.«
Der Obmann schweigt
Die Unterkärntner Nachrichten wollten dazu auch den Obmann befragen. Er meinte aber lediglich: »Ich gebe keine Stellungnahme ab.«
Die zwei Vereinsmitglieder haben weitere Vorwürfe gegen die Bezirkshauptmannschaft: Wenn ohnehin von der Behörde ein Aufsichtsjäger eingesetzt war, warum wurde das Revier entzogen? Und: Warum wurde mit dem Entzug nicht bis zur Neuvergabe gewartet, denn jetzt muss der Verein die Kosten für den von der Stadt Wolfsberg eingesetzten Jagdverwalter und den Aufsichtsjäger tragen? Fejan zum ersten Punkt: »Der Verein wurde aufgefordert, ein Jagdschutzorgan innerhalb einer Frist selbst zu bestellen. Dem wurde nicht nachgekommen. Laut den Bestimmungen ist das ein Grund für die Entziehung des Reviers.« Warum damit nicht zugewartet wurde, beantwortet Fejan so: »Wir müssen das Revier dann entziehen, wenn es zu solchen Vorkommnissen kommt – nicht später. Die dadurch entstehenden Kosten lassen sich für den Verein nicht vermeiden.«
Der Wolfsberger Josef Steinkellner (ÖVP), zuständig für Land- und Forstwirtschaft und damit auch das betroffene Jagdrevier, verweist auf die Bezirkshauptmannschaft als zentrale Behörde für Jagdangelegenheiten: »Sie genehmigt Jagdpachtverträge, entscheidet über die Auflösung und bestellt bei Bedarf Jagdverwalter.« Die Stadt war in das Verfahren am Landesverwaltungsgericht, mit dem gegen die Pachtkündigung vorgegangen wurde, nicht eingebunden.
Für die nun neu vergebene Gemeindejagd Hintertheißenegg gab es laut Steinkellner fünf Bewerber, »die sieben Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirats einigten sich einstimmig auf einen davon«. Generell meint der Stadtrat zum Thema Jagdvergaben, die oft hochemotional diskutiert werden: » In den meisten Fällen gibt es bei der Vergabe einer Gemeindejagd nur einen Bewerber – in der Regel die Jagdgesellschaft, die das Revier bereits zuvor gepachtet hat. Emotional wird es vor allem dann, wenn mehrere Bewerber vorhanden sind. Bei der letzten regulären Jagdpachtvergabe im Jahr 2020 gab es bei den 20 Gemeindejagden nur fünf Pächterwechsel.« Die Vergaben seien »niemals eine politische Entscheidung«, denn Steinkellner als Vorsitzender des Jagdverwaltungsbeirats habe kein Stimmrecht, dazu »folgen wir als Gemeinde den Empfehlungen des jeweiligen Jagdverwaltungsbeirats – also den betroffenen Grundstücksbesitzern«.
Bleiben die beiden betroffenen Jäger, die sich im Stich gelassen fühlen: »Wir haben versucht, alles richtig zu machen und uns an das Gesetz zu halten. Wir hätten uns mehr Hilfe von den Behörden erwartet.«

Von Horst Kakl
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