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Unter diesen Voraussetzungen dürfen Bauernmärkte stattfindenAusgabe 13 | Dienstag, 24. März 2020

Landesrat Martin Gruber erklärte in der heutigen Pressekonferenz des Landes, dass Bauern- und Wochenmärkte abgehalten werden dürfen. Welche Regeln gilt es dabei zu beachten?

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KÄRNTEN. Nach einigen Verwirrungen um die Abhaltung von Bauern- und Wochenmärkten erklärte der zuständige Landesrat Martin Gruber in der Pressekonferenz nach der heutigen Regierungssitzung, dass "Bauern- und Wochenmärkte weiterhin durchgeführt werden dürfen". Sie sind also gesetzlich möglich, vorausgesetzt ist dabei natürlich der Wunsch der Landwirte, den Markt abzuhalten. Dabei gilt es dann, gewisse Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Wie diese Regeln im Detail aussehen, darüber geben die beiden ÖVP-Landtagsabgeordneten Christian Benger und Hannes Mak einen Überblick:

  1. Der Abstand zwischen den einzelnen Ständen muss mindestens fünf Meter betragen.
  2. Die Produzenten müssen die Kunden auf den Sicherheitsabstand von mindestens ein bis zwei Metern zu ihnen und anderen Kunden hinweisen.
  3. Alle Waren müssen verpackt oder in einer verkaufsvorbereitenden Verpackung angeboten werden. Der Verkauf von unverpackten Waren ist derzeit nicht gestattet (zum Beispiel muss Gemüse in Papier oder Plastik vorverpackt sein).
  4. Das Vakuumverpacken von Waren ist zu bevorzugen.
  5. Kunden dürfen die Waren nicht selbst berühren und es dürfen auch keine Kostproben ausgegeben werden.
  6. Auf Hygiene ist besonders zu achten. Dazu zählt häufiges Händewaschen, das Tragen von Einmalhandschuhen, Plexiglas zum Abschirmen der Produkte und die Verwendung von Desinfektionsmitteln.
  7. Es muss Personal vorhanden sein, das ausschließlich kassiert.
  8. Wer Fieber, Husten und/oder Atembeschwerden aufweist, soll nicht auf den Markt kommen.

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