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FAQs zum Thema Covid-19-TestungAusgabe 50 | Mittwoch, 9. Dezember 2020

Diese FAQs beziehen sich auf die vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellten Informationen rund um die Thematik der Testung der österreichischen Bevölkerung. Abhängig von der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern kann es zu Abweichungen kommen.

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Was ist ein bevölkerungsweites Testen (oft auch als Massentestung bezeichnet) auf Covid-19?
Nach dem Vorbild anderer Länder, Südtirol und der Slowakei, sollen auch in Österreich breit angelegte Testungen (Massentestungen) durchgeführt werden. Diese finden auf freiwilliger Basis statt. Bei diesen großflächigen Testungen geht es darum, so viele Menschen wie möglich auf Covid-19 zu testen. Dabei ist es das Ziel, infizierte Personen zu entdecken und so das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen.

Wer kann an der bevölkerungsweiten Testung teilnehmen? 
Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger ab dem schulpflichtigen Alter, die wohnhaft in Österreich sind. Auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Österreich aufhalten, dürfen teilnehmen. Minderjährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Wer wird nicht getestet?
Nicht getestet werden Personen, die Symptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren), die sich wegen einer anderen Krankheit im häuslichen Krankenstand befinden, die in den vergangenen drei Monaten wegen einer SARS-CoV-2-Positivtestung in behördlicher Absonderung waren, die zurzeit in Quarantäne, Isolation oder in häuslicher Absonderung sind, die schon für einen anderweitigen behördlichen Termin für einen Test vorgemerkt sind, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden (z.B. Gesundheitspersonal) sowie Kinder vor der Schulpflicht.

In Krankenhäusern stationär aufgenommene Personen sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind nicht Zielgruppe dieser Testungen. Letztere werden im Rahmen von anderen Programmen regelmäßig getestet.

Wenn ich mich krank fühle, soll ich nicht zur Testung kommen? 
Nein. Es wird an die Bevölkerung appelliert, bei Krankheitssymptomen unbedingt die bislang geltenden Regelungen einzuhalten und den Hausarzt/bzw. 1450 anzurufen.

Wie kann ich mich anmelden?
Über die Webseite österreich.gv.at kann man sich für einen Testtermin anmelden. Seit 1. Dezember 2020 stehen auf österreich.gv.at weitere Informationen zur Verfügung. Dort finden sich auch die jeweiligen Links, über die sich die Bevölkerung zu den österreichweiten Testungen anmelden kann. Die früheste Anmeldemöglichkeit in den einzelnen Bundesländern richtet sich nach den Testzeiträumen in den Bundesländern.

Gibt es auch einen anderen Anmeldeweg?
Für Personen, denen eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch eine Vertrauensperson durchgeführt werden. Deshalb können über eine Mobilfunknummer bzw. E-Mailadresse mehrere Buchungen durchgeführt werden. Die Terminbestätigungen bzw. Testergebnisse sind in der Rückmeldung mit einer Kennung versehen, aus der hervorgeht, für welche Person die Rückmeldung bestimmt ist. Die Kennung besteht aus den Initialen und den letzten beiden Stellen des Geburtsjahres der betreffenden Person.

Manche Bundesländer stellen auch eine telefonische Buchungsmöglichkeit zur Verfügung.

Wo muss ich hingehen?
Im Zuge der Anmeldung kann aus den verfügbaren Teststandorten ausgewählt werden.

Wer führt die Tests durch? 
Die Testung mittels Antigen-Test erfolgt durch medizinisches Personal. Ist nach einem positiven Antigen-Testergebnis ein PCR-Test notwendig, so wird der Abstrich dafür ebenfalls von medizinischem Personal durchgeführt. Die Administration wird von Personal der Landesverwaltung und der Gemeinden, dem Bundesheer, dem Roten Kreuz, den Freiwilligen Feuerwehren und anderen Freiwilligen sichergestellt.

Was müssen Personen zum Test mitbringen?
Am besten die E-Card oder alternativ einen Lichtbildausweis.

Kostet dieser Test etwas?
Nein, der Test ist kostenlos.

Wie bekomme ich das Ergebnis? 
Das Ergebnis wird Ihnen elektronisch mithilfe eines Links zugesandt. Da es sich um gesundheitsbezogene Daten handelt, müssen Sie sich authentifizieren, um Zugang zum Ergebnis zu erhalten. Das Testergebnis wird in Form eines amtssignierten Dokuments zur Verfügung gestellt, welches Sie ansehen, speichern und ausdrucken können.

Was passiert bei einem positiven Antigen-Testergebnis? 
Die betroffene Person wird behördlich abgesondert und mittels PCR-Test nachgetestet. Die Kontaktpersonen, mit denen ein Risikokontakt in den vergangenen 48 Stunden vor Testdurchführung bestand, werden erhoben. Sofern der positive Antigen-Test durch den PCR-Test bestätigt wird, erfolgt die sofortige behördliche Absonderung der Kontaktpersonen.

Wenn das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, wird die behördliche Absonderung der betroffenen Person aufgehoben und die erhobenen Kontaktpersonen werden nicht kontaktiert.

Bei bestätigtem positiven Ergebnis: Falls während der Absonderung keine Symptome auftreten, kann die Absonderung nach zehn Tagen beendet werden. Falls während der zehntägigen Absonderungszeit Symptome auftreten, sollte der Hausarzt kontaktiert werden. Bei milden Symptomen kann die Absonderung 48 Stunden nach Abklingen der Symptome (ausgenommen anhaltende Störungen des Geschmacksinns, die eine Beendigung nicht verhindern) beendet werden, frühestens jedoch nach zehn Tagen.

Wo soll der Abstrich für die PCR-Nachtestung erfolgen?
Die PCR-Nachtestung soll möglichst unmittelbar und bei derselben Test-Station erfolgen, in der auch der Antigen-Test durchgeführt wird. Die PCR-Nachtestung sollte jedenfalls innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden.

Wie lange dauert der Prozess des Testens?
Durch die Online-Anmeldung wird eine rasche Abwicklung vor Ort erfolgen. Das Testergebnis steht nach 15 bis 30 Minuten fest. 

Im Fall eines positiven Ergebnisses werden eine weitere Abstrichnahme für die PCR-Testung veranlasst und weitere Schritte gesetzt. 

Gelten für mich die aktuellen Einschränkungen auch dann, wenn ich ein negatives Ergebnis habe?
Ein negatives Testergebnis heißt lediglich, dass Sie zum Zeitpunkt der Testung negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Maßnahmen auf Basis der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, Hände waschen und soziale Kontakte einschränken) gelten unabhängig vom Testergebnis.

Welche Arten von Tests werden angeboten?
Es werden Antigen-Tests mittels Nasen-Abstrich gemacht (Firma Siemens und Firma Roche). Zudem werden im Bedarfsfall PCR-Testungen mittels Nasen-Abstrich gemacht. 

Kann ich mich mit mehreren Personen gleichzeitig testen lassen? 
Von jeder Person werden einzeln die Daten erfasst und es wird mit jeder Person einzeln ein Termin vereinbart. Es stehen gewisse Termine je Test-Station zur Verfügung. Wenn Sie sich mit Ihrer Familie testen lassen wollen, empfehlen wir denselben Termin auszuwählen. Es kann die Buchung für die ganze Familie mit denselben Kontaktdaten (Mobilfunknummer bzw. E-Mail-Adresse) durchgeführt werden.

Ist der Test verpflichtend? 
Nein, die Testung im Rahmen dieser österreichweiten Testung ist freiwillig.

Warum wird jetzt eine österreichweite Testung gemacht? 
Aufgrund der stark gestiegenen Infektionen in den vergangenen Wochen entschied die österreichische Bundesregierung, dass breit angelegte Testungen nach internationalem Vorbild notwendig und zweckmäßig sind. Infizierte Personen ohne Symptome können so entdeckt werden, um sie frühzeitig zu isolieren und damit Infektionsketten zu durchbrechen.

Was ist mit falsch-positiven Tests?
Bei jedem positiven Test-Ergebnis wird mittels PCR-Test nachgetestet. So können falsch-positive Ergebnisse verhindert werden.

Wie oft werden Menschen im Rahmen dieser österreichweiten Testung getestet?
Jede Person wird im Rahmen dieser ersten österreichweiten Testung einmal getestet. Nur wenn ein positives Antigen-Testergebnis vorliegt, wird eine zweite Testung mittels PCR veranlasst.

Wird mein Arbeitgeber verständigt, wenn ich ein positives Ergebnis habe?
Nein. Wenn Sie im Rahmen einer Testung positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber selbst verständigen.

Wann wird getestet? 
In Kärnten von 11. bis 13. Dezember. Die genauen Orte für das Lavanttal finden Sie hier

Was ist die gesetzliche Grundlage für diese Testung? 
Hierbei handelt es sich um Testungen nach § 5a Epidemiegesetz.

Quelle: sozialministerium.at

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