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Besitzer des Hammers geht mit Anwalt gegen die Kelag-Baustelle vor: Konzern setzt auf GesprächeAusgabe 48 | Mittwoch, 26. November 2025

Sigurd Hochfellner, der Eigentümer des früheren Hochofens, droht mit Klage, wenn sein Grund weiter ohne Regelung für den Bau des neuen Kraftwerks in Frantschach-St. Gertraud genutzt wird. Das Unternehmen verweist auf einen Vertrag und sucht eine Einigung.

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Frantschach-St. Gertraud. Am 6. November wurde der offizielle Startschuss für den Neubau des Kraftwerks Hammer an der Lavant in Frantschach-St. Gertraud gegeben. Wie berichtet trägt der Energiekonzern Kelag das alte Werk und die Wehranlage ab und errichtet eine Anlage, die im Sommer 2027 nach ihrer Fertigstellung 2.100 Haushalte mit Strom versorgen wird. Investitionssumme: rund 12,5 Millionen Euro.

Doch jetzt gibt es ein Problem: Primar Sigurd Hochfellner, Eigentümer des Industriedenkmals und des Wahrzeichens der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud, des Hammers direkt neben der Kelag-Baustelle, hat einen Anwalt eingeschaltet: Er wirft dem Unternehmen und der bauausführenden Firma vor, seinen Grund und Boden ohne vorherige Regelung zu nutzen. Die Kelag hat eine etwas andere Sichtweise, will aber eine gütliche Lösung erreichen.

»Es wurde  verabsäumt, eine Regelung für die Nutzung meines Grundstücks zu treffen«
Sigurd Hochfellner, Eigentümer des Hammers

Hochfellner, dem der einstige Hochofen seit 2011 gehört, meinte in der Vorwoche zu den Unterkärntner Nachrichten: »Die Kelag teilte mir vor einem Jahr mit, dass sie das Kraftwerk neu bauen wird. Es wurde aber verabsäumt, eine Regelung für die Nutzung meines Grundstücks zu treffen. Obwohl nur 2,5 Meter meines Bodens betroffen sein dürften, wird das gesamte Grundstück genutzt.« Laut dem Besitzer sei die gesamte Grasnarbe entfernt und der Untergrund eingeschottert worden. Dazu wurden Abbruch- und anderes Material auf seinem Gelände gelagert.

»Danach habe ich der Kelag und der ausführenden Firma in einem Schreiben meines Anwalts eine Klage angedroht, wenn sie nicht damit aufhören«, so Hochfellner. Nach einer Antwort, die dem Primar nicht gefiel, wurden abermals Schreiben ausgetauscht. Hochfellner: »Nun gibt es Gesprächsbereitschaft der Kelag hinsichtlich eines Pachtvertrags.«

Der Energiekonzern meinte dazu in einer Stellungnahme: »Die Kelag hat das Recht vom Vorbesitzer übernommen, die Zufahrtswege zum Krafthaus Hammer auf dem benachbarten Grundstück zu begehen und mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Grundlage dafür ist ein Dienstbarkeitsvertrag einschließlich Vermessungsurkunde aus dem Jahr 2007.« Der jetzige Diskussionspunkt sei die Breite der angeführten Wege, »derzeit laufen Gespräche über diese Frage«. Weiter heißt es, die Kelag habe das Ziel, »eine eindeutige Klärung und Einigung zu erzielen, die sowohl für den Bau als auch den späteren Betrieb des Kraftwerks Hammer gilt«.

Zur  Entfernung des Grases und der Aufschotterung beim Hammer, die Hochfellner anführte, schreibt die Kelag: »Die bei den Abbrucharbeiten des alten Krafthauses Hammer entstandenen Flurschäden auf dem Nachbargrundstück werden von der Baufirma beseitigt, anschließend das Grundstück rekultiviert und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.«

»Diskussionspunkt ist die Breite der Wege. Derzeit laufen Gespräche über diese Frage«
Kelag in einer Stellungnahme

Das Vorgehen des Hammer-Besitzers gegen die Kelag ist auch in der Gemeinde Thema. Zu hören ist, Hochfellner hätte dem Konzern das Denkmal zum Kauf angeboten – der aber ablehnte. Das Energieunternehmen äußerte sich dazu nicht, Hochfellner sagte zu den Unterkärntner Nachrichten, er habe kein Verkaufsinteresse – allerdings meinte er damit die Gemeinde. Die hat bereits vor mehreren Jahren den Rückkauf des Hammers angeboten, stieß aber auf keine Gegenliebe.

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