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Klagenfurt, Lavanttal. Wandern in der Natur ist ein unverzichtbares Angebot des Kärntner Tourismus. Der steigende Anteil an Gästen und Einheimischen, die es in ihrer Freizeit oder im Urlaub auf die Kärntner Almen zieht, führt aber zu so manchem Zwischenfall auf Wanderwegen oder Almweiden. Auch zwischen Grundeigentümern und Vertretern der Tourismuswirtschaft kommt es oft zu Nutzungskonflikten. Um Almbauern und Wegerhalter zu entlasten, wird es daher auch heuer wieder ein Versicherungspaket des Landes geben, finanziert aus dem Agrar- sowie Tourismusreferat.
»Wir wollen damit zu einem guten, respektvollen Miteinander auf Kärntens Almen beitragen«, betonen die zuständigen Referenten, LHStv. Martin Gruber und der für Tourismus zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig (beide ÖVP).
Drei Teile des Schutzes
Wie auch in den Vorjahren besteht der Versicherungsschutz aus drei Teilen: einer Organhaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Obmänner und Mitglieder des Almwirtschaftsvereins, einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und einer Versicherung für Wanderwege. Die jährlichen Versicherungsprämien dafür – in Summe rund 60.000 Euro – werden vom Land übernommen.
»Ziel muss es sein, Almwirtschaft und touristische Nutzung der Almen zu gewährleisten«
Martin Gruber, Landeshauptmannstellvertreter
Inkludiert sind unter anderem Schadenersatzansprüche von Wanderern und Mountainbikern gegenüber Landwirten und Auftreibern, sollten Unfälle mit Tieren oder Unfälle auf Wanderwegen passieren. Es ist ein Paket, das Almbauern und Wegerhalter schadlos hält, sollte im Ernstfall die eigene betriebliche Haftpflicht nicht ausreichen.
Gruber: »Ziel muss es sein, sowohl eine traditionelle Almwirtschaft als auch die touristische Nutzung der Almen zu gewährleisten. Die Grundeigentümer und Almbauern beim Risiko zu entlasten, ist dafür eine wichtige Voraussetzung.«
Der Versicherungsschutz gilt auch für über 900 offizielle Wanderrouten, die im Tourenportal »Outdooractive« und im Kärntner Geografischen Informationssystem KAGIS erfasst sind. Schuschnig: »Damit können wir nicht nur das Offenhalten von Wanderwegen für den Tourismus gewährleisten. Es geht auch darum, Grundstückseigentümer zu motivieren, private Wege für Wanderer zur Verfügung zu stellen. Somit leistet die Wander-Haftpflichtversicherung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Wanderangebots«, sagt der Tourismusreferent.
Immer wieder kommt es auf Almen zu Vorfällen, die auch rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Noch gut im Gedächtnis ist der Fall einer damals 45-jährigen deutschen Urlauberin, die 2014 im Pinnistal in Tirol von einer Kuh attackiert und getötet wurde. Der betroffene Landwirt wurde in einem Zivilprozess erst zu Schadenersatz und Unterhaltsleistungen an die Hinterbliebenen in der Gesamthöhe von fast 490.000 Euro verurteilt, was für Aufregung sorgte. Später wurde dieser Spruch abgemildert und im Mai 2020 vom Obersten Gerichtshof bestätigt: Dem Witwer wurden nun rund 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zugesprochen, der Sohn des Opfers erhielt 24.000 Euro sowie monatlich 180 Euro.
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