Artikel
Lavamünd. Die Freude der Anrainern ist groß: Wie in der Vorwoche bekannt wurde, hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVWG) am 28. Feber den Einspruch des Baukonzerns Porr gegen einen ablehnenden Bescheid des Landes Kärnten zurückgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung aufrecht: Porr kann die 2018 beantragte Boden-Aushub-Deponie sowie den...
Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 11 der Unterkärntner Nachrichten.
Sie können den ganzen Artikel online lesen, wenn Sie sich oben rechts anmelden!
Auch mit einem Digital-Abo können Sie alle Funktionen inkl. ePaper uneingeschränkt nutzen.
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel freizuschaltenAnmeldenHier Registrieren
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!