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Windpark Steinberger Alpe: Jetzt wird um Vertrag für die Ableitung des erzeugten Stroms gestrittenAusgabe 37 | Mittwoch, 15. September 2021

Um die Energie zum Trafo leiten zu können, braucht es eine Vereinbarung mit einem Grundbesitzer, dem der Bereich um die Station gehört. Die existiert laut Anwalt Ragger nicht. Ecowind-Verhandler Dorner kontert, Vertrag sei im Juli 2020 unterschrieben worden.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Der Wolfsberger Anwalt Christian Ragger (Bild links) beanstandet, dass mit einem Grundeigner keine Vereinbarung zur Ableitung des Stroms vom Windpark Steinberger Alpe zur Trafo-Station getroffen wurde. Franz Dorner (Bild rechts) zeigt auf die im Bau befindliche Station und weist den Vorwurf zurück: Er legte den geschlossenen Vertrag vor. Hok, privat

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Lavamünd, St. Georgen. Wieder heißt das »Match« Christian Ragger gegen Franz Dorner (siehe Interview, S. 3). Diesmal geht es aber nicht um den Windpark Bärofen, sondern um sechs Windkraftanlagen, die auf der Steinberger Alpe im Gemeindegebiet von St. Georgen entstehen sollen.

Ragger vertritt einen Mandanten, dem das Areal um eine in Bau befindliche Trafostation in Lavamünd gehört, die den auf der Steinberger Alpe erzeugten Windstrom aufnehmen soll. Laut dem Wolfsberger Anwalt wurde mit dem Mann bisher über die Stromleitung und die Zufahrt zum Trafo keine Vereinbarung getroffen. Ragger: »Die Betreiber müssen nachweisen, dass die Ableitung der erzeugten Energie gesichert ist. Es gibt nur einen rudimentären Entwurf mit dem Eigner, dem alles rund um die Station gehört. Damit existieren keine Einleitungsrechte, die für das Projekt überlebensnotwendig sind. Wo soll nun der Strom hingeleitet werden? Es gibt keine andere Trafostation.«

»Damit existieren keine Einleitungsrechte, die für das Projekt überlebensnotwendig sind«
Christian Ragger, Anwalt eines Grundeigentümers

Der Besitzer stehe der Nutzung seines Grundes nicht grundsätzlich negativ gegenüber und sei zu Gesprächen bereit. Aber: »Jemand wird sich mit mir in Verbindung setzen müssen«, so Ragger.

Energielandwirt Franz Dorner, der die Ableitungsverhandlungen für den Projektbetreiber Ecowind geführt hat, bestreitet Raggers Aussagen: »Es gibt mit allen Grundbesitzern Verträge – auch mit diesem Mann. Am 8. Juli 2020 wurde das Papier unterzeichnet, laut dem die Stromleitung und ein Datenkabel verlegt werden dürfen.« Um seiner Aussage zu untermauern, legte er den Unterkärntner Nachrichten den Vertrag vor.

»Keine Ecowind-Angelegenheit«

Dazu handle es sich um eine Sache der Kelag-Tochter KNG. Dorner: »Sie baut den Trafo und darf die Leitung zuführen. Letztlich ist das nicht die Angelegenheit von Ecowind.« Auch in puncto Zufahrt sei man nicht betroffen: »Auf die Steinberger Alpe nehmen wir einfach einen anderen Weg, das ist bereits geregelt.«

»Es gibt mit allen Grundbesitzern Verträge – auch mit diesem Mann«
Franz Dorner, Ecowind-Verhandler

Wie berichtet ist das Windpark-Projekt bereits angelaufen, das Strom für mehr als 13.000 Haushalte erzeugen soll: Am 15. Juli fand der Spatenstich statt. Der Streit darüber ist aber noch lange nicht beigelegt.

Wie berichtet hat Ragger für den »Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und des weststeirischen Hügellandes« Beschwerde eingelegt, weil die Steinberger Alpe Lebensraum des Raufußkauzes sei, einer von lediglich fünf Plätzen in Österreich. Eine Entscheidung dazu hat das Landesverwaltungsgerichts Kärnten noch nicht getroffen.

Kürzlich wurde ein Sachverständiger bestellt, den der Anwalt ablehnt: Er ist laut Ragger befangen, denn er hat in der Vergangenheit für Ecowind ein Gutachten zum Windpark Bärofen erstellt.

Ebenfalls beim Landesverwaltungsgericht ist eine weitere Causa anhängig: Dort war eine Beschwerde des »Arbeitskreises« gegen die naturschutzbehördliche Bewilligung des Windparks Steinberger Alpe zurückgewiesen worden, was wiederum vom Verwaltungsgerichtshof als  »rechtswidrig« eingestuft wurde. Damit muss sich das Landesverwaltungsgericht neuerlich mit dem Fall befassen. Raggers Antrag, bis dahin die Arbeiten an den Windrädern einstellen zu lassen, wurde abgelehnt.

Die Hauptgegner

Geht es um Windparks im Lavant-tal, sind Ragger, der eine Gruppe von Windrad-Gegnern vertritt, und Dorner, der für Ecowind tätig ist, mittlerweile die »Hauptkontrahenten«. Zuletzt führte der Anwalt (wie berichtet) an, Dorner sei beim geplanten Windpark Bärofen, dessen UVP-Genehmigung zurzeit vom Bundesverwaltungsgericht überprüft wird, eine Verwechslung unterlaufen: Er habe einen falschen Grundeigentümer eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen. Der Energielandwirt gab eine Verwechslung zu, meinte aber, da die angegebenen Koordinaten und Grundstücksnummern korrekt seien, handle es sich um keinen Grund, dass der Park platzen könnte.

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