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Nachwehen der »Stadtwerke-Affäre«: Auch nach einem Jahr Verhandlungen gibt es keine EinigungAusgabe 21 | Mittwoch, 24. Mai 2023

Die Wolfsberger Stadtwerke hatten nach einem Strafverfahren gegen zwei frühere Mitarbeiter, das mit Freisprüchen endete, Zivilklage eingereicht. Richterin Bliem empfahl im Mai des Vorjahrs Vergleichsgespräche – die aber bis heute kein Ergebnis gebracht haben.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Beteiligte der »Stadtwerke-Affäre« am 18. Mai 2022 im Landesgericht Klagenfurt: Es war der Auftakt des Zivilverfahrens, das das Unternehmen eingeleitet hatte. Die Richterin warnte damals vor hohen Kosten und riet dringend zu einem Vergleich. Bisher kam er nicht zustande. Wie hoch die Anwaltskosten mittlerweile sind, wird nicht genannt. UN

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Wolfsberg. Eine Einigung scheint nicht in Sicht. Am 18. Mai 2022 vereinbarten die Streitparteien im Zivilverfahren am Landesgericht Klagenfurt, die »Stadtwerke-Affäre« auf dem Verhandlungsweg zu bereinigen. Seither ist ein Jahr (!) ins Land gezogen – und es gibt kein Ergebnis.

Gegner in diesem Verfahren sind die Wolfsberger Stadtwerke und zwei frühere Mitarbeiter, denen in einem Strafverfahren Untreue vorgeworfen worden war. Nachdem die beiden rechtskräftig freigesprochen worden waren, schlug das Unternehmen den Zivilrechtsweg ein und versuchte auf diese Weise, den entstandenen Schaden wieder hereinzuholen. Richterin Daniela Bliem warnte vor einem jahrelangen, entsprechend teuren Verfahren und empfahl dringend, den rechtlichen Knoten mit Gesprächen zu lösen, denn: »Es gibt viele Unsicherheiten und ein großes Risiko für alle Beteiligten.«

»Eine Bekanntgabe von Anwaltskosten (...) ist aus unterschiedlichsten Gründen nicht üblich«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer

Das ist zwölf Monate her. Auf die Frage, ob es mittlerweile eine Einigung mit den Ex-Mitarbeitern gebe, teilte Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik mit: »Derzeit laufen die Vergleichsgespräche noch und es wurde von den beteiligten Parteien vereinbart, Stillschweigen allgemein und im Detail zu bewahren.« Das heißt: keine Abmachung.

Wann es soweit sein könnte, beschreibt Schimik so: »Aktuell ist der zu erwartende Zeithorizont für die Gespräche nicht seriös abschätzbar.« Zum Ablauf meint er: »Das Verhandlungsspektrum bei solchen außergerichtlichen Gesprächen setzt sich normalerweise aus u. a. persönlichen Terminen unter Anwesenheit der Verantwortlichen bzw. Entscheidungsträger, sowie aus fernmündlichen bzw. schriftlichen Abstimmungen der Rechtsanwälte untereinander zusammen.« Bedeutet: Es gibt Treffen, zu denen die Gegner in persona erscheinen sowie einen Austausch zwischen den Anwälten. Und wie viel hat das bisher gekostet? »Eine offizielle Bekanntgabe von Anwaltskosten hinsichtlich eines bestimmten laufenden Verfahrens ist aus unterschiedlichsten Gründen nicht üblich«, so Schimik.

Petra Laback, die Rechtsvertreterin der früheren Stadtwerke-Bediensteten, beantwortete eine schriftliche Bitte der Unterkärntner Nachrichten um eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht. Im Zivilverfahren hatte die Wiener Anwältin aber klar gemacht, dass ihre Mandanten nicht bereit seien zu zahlen. 

Auslöser der »Stadtwerke-Affäre« war die unsachgemäße Abrechnung mehrerer Baustellen. Als die Fälle 2019 bekannt wurden, erhielten die zwei Mitarbeiter die Kündigung. Beide erhoben dagegen Klage beim Arbeitsgericht, einer siegte: Ihm wurden rund 56.000 Euro brutto zugesprochen. Im zweiten arbeitsrechtlichen Verfahren gibt es keine Entscheidung. 

Die Schadenssumme

Fest steht: Es geht für die Stadtwerke um viel Geld. Der Grazer Sachverständige Anton Schieder meinte vor Richterin Bliem im Zivilverfahren: »Ein Sockelschaden von 300.000 Euro ist da, er steht für mich wie ein Fels.« Später sprach er von überhöhten Gesamtkosten von 691.000 Euro. Ob die früheren Mitarbeiter für den Schaden einstehen müssen oder ein Unternehmen, das an der Abwicklung der Baustellen ebenfalls beteiligt war, ist offen.

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