Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Impfpflicht wäre möglich, ungeimpfte Menschen dürfen nicht von Jobs ausgeschlossen werden Ausgabe 15 | Mittwoch, 14. April 2021

Das Gerücht im Lavanttal, dass Menschen ohne Corona-Impfung keine Jobs beim Land Kärnten bekommen würden, stellte sich als falsch heraus. Die Einführung einer Impfpflicht gegen Covid-19 in Österreich wäre rein rechtlich gesehen aber durchaus möglich.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Lavanttal. Im Lavanttal macht derzeit ein Gerücht die Runde, dass man ohne Corona-Impfung keinen Job mehr im öffentlichen Dienst bekommt. Und da oft in jedem Gerücht ein Körnchen Wahrheit steckt, haben die Unterkärntner Nachrichten nachgefragt, was an dieser Behauptung dran ist.

Der Wolfsberger Rechtsanwalt Christian Ragger erklärt: »Gesetze fußen auf zwei Grundlagen, der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese garantieren die Freiheitsrechte und die körperliche Unversehrtheit. Ein staatlich verordneter Impfzwang müsste sehr genau begründet werden.« 

»Außerdem gibt es ja nicht einmal genügend Impfstoff um ausreichend zu impfen«
Gerd Kurath, Landespressedienst Kärnten

Doch könnte das Land Kärnten oder eine Gemeinde selbst festlegen, nur geimpfte Personen anzustellen? »Natürlich könnte man, aber jeder davon Betroffene könnte beim Verfassungsgerichtshof eine Grundrechtsbeschwerde einlegen und würde damit wahrscheinlich durchkommen. Ich würde davon dringend abraten. Denn sollte eine Person aus diesem Grund von einem Job ausgeschlossen werden und die Beschwerde geht durch, könnten auch strafrechtliche Konsequenzen, wie Amtsmissbrauch und zivilrechtliche Forderungen folgen«, so Ragger.

Gerd Kurath vom Landespressedienst antwortet auf die Anfrage der Unterkärntner Nachrichten: »Das stimmt nicht. Es wurde in keinem Gremium jemals darüber gesprochen. Die Impfung ist ja in ganz Österreich freiwillig. Außerdem gibt es ja nicht einmal genügend Impfstoff, um ausreichend zu impfen. Das käme einem Aufnahmestopp gleich.«

»Ein staatlich verordneter Impfzwang müsst sehr genau begründet werden«
Christian Ragger, Rechtsanwalt

Auch für den Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) ist es unverstellbar, eine Beschäftigung bei der Stadt mit einer Corona-Impfung in Zusammenhang zu bringen. Primus: »Es ist die Entscheidung jedes einzelnen, ob er sich impfen lässt oder nicht. Eine Impfung als Voraussetzung für einen Arbeitsplatz – an so etwas würde ich nicht einmal denken.«

Impfpflicht wäre möglich

Die Österreicher zu einer Corona-Impfung zu verpflichten wäre rechtlich möglich. Es gab in der Vergangenheit auch in Österreich die Pflicht, sich gegen Pocken impfen zu lassen. Auch in anderen europäischen Staaten sind Impfpflichten nichts Ungewöhnliches. Es gibt ein kürzlich gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), das eine Impfpflicht erlaubt.

Darin wurde entschieden, dass eine Impfpflicht in Demokratien »als notwendig angesehen werden kann.« Mehrere tschechische Familien hatten gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder für verschiedene Krankheiten geklagt. Der EGMR wies Klagen gegen die dortige Impfpflicht für Kinder ab. Die tschechische Gesundheitspolitik sei im »besten Interesse« der Kinder. Ziel müsse es sein, dass jedes Kind »gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität«, befanden die Straßburger Richter. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. 

In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps - geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße. 

Das Urteil könnte auch richtungsweisend für eine mögliche Impfpflicht in der Corona-Pandemie sein.

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren