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Weniger Schüler als im Vorjahr, härtere Strafen für Schulschwänzer.Ausgabe | Freitag, 7. September 2018

3.574 Schüler im Pflichtschulbereich werden ab 10. September im Lavanttal die Schulbank drücken. Mindeststrafe für Schulschwänzer von 110 Euro eingeführt.

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Wolfsberg. Aufpassen müssen Schulschwänzer im neuen Schuljahr, sie werden nun wesentlich härter bestraft. Ab sofort wird ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet, sobald ein schulpflichtiger Schüler den vierten Tag ungerechtfertigt fernbleibt – wobei diese Tage nicht aufeinanderfolgen müssen. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt.

Leichter Schülerrückgang
106 Schüler weniger als im letzten Schuljahr sind 2018/19 im Lavanttal schulpflichtig. Das bedeutet das drei Schulklassen – alle an Neuen Mittel Schulen – weniger als im abgelaufenen Schuljahr geführt werden. Auch die Zahl der Schulanfänger ist von 451 auf 438 »Taferlklassler« gesunken. Dafür wird die Nachmittagsbetreuung immer gefragter. Mit 726 Kindern an 22 Schulen nehmen heuer um 24 Kinder mehr als im Vorjahr die Nachmittagsbetreuung in Anspruch. Bei den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hingegen gibt es wieder einen Rückgang von 180 Schülern im Jahr 2017/18 auf 169.

Deutschförderklassen
Mit dem neuen Schuljahr starten auch in Kärnten die ersten Deutschförderklassen. Für das gesamte Bundesland sind vorerst 31 geplant, davon wird eine an der Bildungswelt Maximilian Schell in Wolfsberg eingerichtet. Acht Schüler pro Standort sind die notwendig, damit eine eigene Deutschförderklasse geführt wird. Bei weniger Schülern werden diese wie bisher Förderunterricht erhalten.

»Schulautonomiepaket«
Am 1. September 2018 traten jene Maßnahmen in Kraft, die in den Medien vielfach als »Schulautonomiepaket« bezeichnet wurden. Das betrifft die schulautonomen Klassen- und Gruppengrößen, die schulautonomen Schulzeitbestimmungen sowie die Flexibilisierung der 50-Minuten-Einheit. Jene Maßnahmen ermöglichen Schulen den Unterricht entlang geeigneter pädagogischer Konzepte flexibler zu gestalten.
So können etwa Klassen- und Gruppengrößen flexibel je nach pädagogisch-didaktischer Gestaltung der Lernphase geändert werden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen.  Außerdem ist nun die Bildung von Schulclustern möglich. Zwei bis maximal acht Schulstandorte in einer Region, können sich zu einem Cluster zusammenschließen.

Rauchverbot
Angewandt wird auch die Neuregelung des Rauchverbots, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Vormals mögliche Ausnahmeregelungen wurden damit aufgehoben. Auch auf Freiflächen, wie dem Schulhof darf nicht mehr geraucht werden – das Verbot betrifft auch die Lehrer.

Neue Schulleiter
An der NMS St. Andrä tritt Direktor Johann Gutschi in den Ruhestand, die provisorische Leitung wird Maria Guntschnig übernehmen.  Und an der  Volksschule St. Paul geht Direktorin Veronika Holzfeind in den wohlverdienten Ruhestand, die provisorische Leitung wird Veronika Baumgartner übernehmen.

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