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Klagenfurt, Wolfsberg. Am Landesgericht Klagenfurt trafen heute abermals zwei frühere Mitarbeiter auf Vertreter der Wolfsberger Stadtwerke. Im Zivilverfahren, das die Stadtwerke angestrebt haben, geht es um die Frage, wie hoch der Schaden ist, der dem Unternehmen aus zwei im Jahr 2016 durchgeführten Baulosen entstanden ist – und wer dafür aufkommt.
Die Stadtwerke haben die beiden Ex-Mitarbeiter als Folge der „Stadtwerke-Affäre“ auf Schadenersatz verklagt. Die zwei Männer wurden aber bereits am 8. April am Landesgericht von den Vorwürfen Untreue, Beitrag zur Untreue sowie Urkundenfälschung und Fälschung eines Beweismittels im Zusammenhang mit der genannten Affäre freigesprochen. Deren Anwältin Petra Laback wies daher auch die jetzigen Forderungen zurück.
Im Zivilverfahren war heute der Sachverständige Anton Schieder am Wort, der in seinen Ausführungen auch zwei Zahlen nannte: Ein „Sockelschaden“ von rund 300.000 Euro stehe für ihn „wie ein Fels“ im Raum, später sprach er von überhöhten Gesamtkosten im Ausmaß von 691.000 Euro. Wer dafür verantwortlich ist, müsste allerdings erst Richterin Daniela Bliem klären.
Nach stundenlanger Erörterung des Gutachtens Schieders und mehrfachen Aufforderungen der Richterin, angesichts eventuell hoher Gerichtskosten Vergleichsgespräche zu beginnen, meinten die Stadtwerke-Anwälte Philipp Huemer und Marco Riegler: „Wir sind aus pragmatischen Gründen bereit zu reden.“ Die Gegenseite nahm das Angebot an. Innerhalb von vier Wochen soll es nun zu Gesprächen kommen, die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
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