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Wolfsberg. Ein ehemaliger Bach in Neudau in Wolfsberg entwickelt sich zum juristischen Dauerbrenner: Seit fast zwei Jahrzehnten kämpfen Helga und Klaus Berchtold aus Wolfsberg um ihr Grundstück am Libellenweg. Nun liegt der Fall beim Verfassungsgerichtshof in Wien – und könnte weitreichende Folgen für Raumordnung, Wasserrecht und die Verantwortung von Behörden haben.
2007 kauften die Berchtolds ein Baugrundstück in St. Jakob, das zuvor als Ackerfläche genutzt worden war. Die Stadtgemeinde Wolfsberg hatte die Parzelle – wie fünf weitere – bereits 2005 in Bauland umgewidmet. Laut Auskünften der Gewässeraufsicht war das Grundstück unbelastet, frei von Hochwassergefahren und ohne Einschränkungen bebaubar. Ein Einfamilienhaus entstand.
»Uns wurde Schaden zugefügt, das hat die Behörde selbst zugegeben«
Klaus Berchtold, Hausbesitzer
Doch schon während der Arbeiten kam es zu Problemen: Die Baufirma, die das Haus errichtete, stieß auf Grundwasser, musste das Gelände anheben und eine provisorische Mulde graben, um die Fundamentplatten betonieren zu können. Aus dieser Baugrube wurde später ein »Gerinne« – der sogenannte Altarm Neudauerbach. Für die Eigentümer war das ein Schock: »Wir haben ein Baugrundstück gekauft, kein Bachbett«, sagt Klaus Berchtold. Um den Grundverlust auszugleichen – rund 40 Quadratmeter Baufläche gingen laut Berchtold verloren – wurden im Jahr 2022 über dem ehemaligen Bachbett des Neudauerbachs eine Terrasse sowie eine Betonsockelmauer errichtet, die die Grube überspannte. Darin wurde zur Absicherung eine Steinschlichtung gebaut.
Mauer und Schlichtung lösten den Konflikt aus. Die Frage ist, ob sie Berchtold hätte errichten dürfen – oder nicht. Es folgte ein jahrelanges Tauziehen zwischen Bezirkshauptmannschaft, Stadtgemeinde und Landesverwaltungsgericht. Immer wieder gab es Ortsaugenscheine, Pläne und neue Beurteilungen. Ein Lageplan aus dem Jahr 2008 sprach sogar von einem »widerrechtlich verlegten Gerinne«. Die Wasserrechtsbehörde untersagte den Eigentümern, ihre Grundstücksgrenze mit der Steinschlichtung zu sichern. Kritik übt Berchtold, dass er bei den Ortsaugenscheinen und Begehungen stets ausgeschlossen gewesen wäre. Und er sagt: »Uns wurde Schaden zugefügt, das hat die Behörde selbst zugegeben – aber eine Entschädigung wurde nie thematisiert.«
Verrohrung und Verwirrung
Laut Berchtold verlief im Gefahrenplan der ursprüngliche Neudauerbach gar nicht über sein Grundstück, sondern durch angrenzende Schrebergärten. »Dort wurden über die Jahre massive Geländeveränderungen vorgenommen – Aufschüttungen, Einfriedungen mit Eisenbahnschwellen, sogar illegale Gartenhäuser wurden gebaut«, ärgert sich der Wolfsberger. Trotzdem wurden er und seine Frau verpflichtet, angebliche Einbauten und Geländeveränderungen im Abflussprofil zu entfernen. Mit Bescheid vom März 2025 ordnete die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg schließlich den Rückbau der von Berchtold errichteten Betonsockelmauer bis Juni 2025 an.
»Jetzt müssen wir abwarten, ob die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann
Begründet wurde das damit, dass im Hochwasserfall negative Auswirkungen auf die umliegenden Grundstücke zu erwarten wären. Berchtold wandte sich daraufhin an das Landesverwaltungsgericht. Das bestätigte aber im Oktober die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft und setzte die Frist zur »Wiederherstellung des ursprünglich vorherrschenden Sohlgefälles und Abschlussprofils« mit 31. Jänner 2026 fest. Dem will Berchtold nicht nachkommen, er hat nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, beantragte er auch eine Verschiebung des Wiederherstellungstermins.
Berchtold ärgert sich: »Ich habe alles korrekt errichtet und soll nun abreißen, während bei einigen Schrebergärten in der Nachbarschaft viel zu große Bauten errichtet wurden. Dagegen wird nicht vorgegangen.«
Berchtold sieht eine ganze Reihe seiner Grundrechte verletzt: im Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK), im Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 B-VG), im Eigentumsschutz (Art. 5 StGG, Art. 1 1. ZP EMRK) und im Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Er spricht von »Willkür der Behörden« und von einer »rechtsstaatlich unhaltbaren Situation«.
Heikel ist die Frage, ob die Umwidmung 2005 überhaupt rechtmäßig war. Denn Baulandwidmungen im Hochwasserabflussgebiet sind grundsätzlich unzulässig. Wäre das Grundstück tatsächlich belastet gewesen, hätte es gar nicht bebaut werden dürfen. »Uns wurde seinerzeit versichert, dass das Grundstück lastenfrei sei, und von Hochwasserschutz war nie die Rede«, so Berchtold.
Ein Fall mit Signalwirkung
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine fehlende Schnittstelle zwischen Raumordnung und Wasserrecht – und auf die Verantwortung der Behörden, klare und verlässliche Informationen zu liefern. Für Berchtold geht es um sein Zuhause und Eigentum. Für die Gemeinde Wolfsberg und das Land Kärnten geht es um die Glaubwürdigkeit von Widmungsverfahren und die Rechtssicherheit für Bauherren.
»Wenn ein Grundstück als Bauland gewidmet und verkauft wird, müssen sich die Käufer darauf verlassen können. Sonst steht das gesamte System der Raumordnung infrage«, sagt Hans Herwig Toriser, der Anwalt von Berchtold.
Aufgrund des laufenden Verfahrens kann der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan nur so viel zum Fall sagen: »Aus unserer Sicht sind alle Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen, und das wurde ja auch vom Landesverwaltungsgericht bestätigt.«
Zu den Vorwürfen Berchtolds, er sei bei vielen Begehungen und Ortaugenscheinen nicht eingeladen gewesen, sagt der Bezirkshauptmann: »Er hatte in den wasserrechtlichen Verfahren vor Ort und im Rahmen des Parteiengehörs ausreichend Gelegenheit, seine Bedenken darzulegen. Diese Möglichkeiten hat er auch genutzt.«
Und wie geht es nun weiter? Fejan sagt: »Jetzt müssen wir abwarten, ob die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Sollte das nicht der Fall sein, werden Exekutionsschritte eingeleitet.«
Berchtold meint abschließend: »Diese ganze Angelegenheit ist sehr nervenaufreibend. Ich habe nichts falsch gemacht und werde die Mauer sicher nicht abreißen.«
Ausblick
Der Verfassungsgerichtshof muss nun prüfen, ob die Entscheidungen der Kärntner Behörden und Gerichte mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Sollte er den Beschwerdeführern recht geben, könnte das nicht nur für Wolfsberg, sondern für viele Gemeinden in Österreich Konsequenzen haben.
Für die Berchtolds ist der Weg lang und mühsam gewesen. Doch sie geben nicht auf: »Es geht nicht nur um uns, sondern um die Frage, ob Bürger sich auf die Entscheidungen der Behörden verlassen können oder nicht. Wir wollen Klarheit – und Gerechtigkeit.«

Von Michael Swersina
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