Artikel
Wolfsberg. Ab Montag, den 8. Februar, sind in Wolfsberg die Kurzparkzonen wieder in Kraft. In der Innenstadt sind die Kurzparkzonen gebührenpflichtig (1 Stunde frei, eine weiter Stunde 1 Euro), außerhalb der Innenstadt mit einer Parkdauer bis zu drei Stunden gebührenfrei. Eine Ausnahmeregelung gilt für den Hohen Platz wo das Parken für maximal eine halbe Stunde erlaubt ist, dies jedoch ohne Gebühr.
Aufgrund des Covid-19-Lockdowns waren die geltenden Regeln zuletzt aufgehoben worden.

Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
»Fight Night« und »Ride with the Angels«: Ein Tag voller Action und Musik im Drivingpark Lovntol
Wertvolle Schenkung an die Stadt, die jetzt im Haus der Region zu sehen ist
Rauchfangkehrer mit Geschichte: Wolfsberger Betrieb feiert 120‑jähriges Bestehen mit Verspätung
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!