Artikel
Wolfsberg, Klagenfurt. Die geplante Novelle des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes sorgt für Diskussionen unter Kärntens Imkern. Wie berichtet, trat Arno Kronhofer als Obmann des Landesverbands für Bienenzucht in Kärnten zurück, nachdem ihm das Misstrauen ausgesprochen worden war. Doch Landesrat Martin Gruber, der die Novelle vorantreibt, gibt nicht auf.
Laut einer Aussendung Grubers liegen noch vor Ende der regulären Begutachtungsfrist bereits mehr als 100 Stellungnahmen zur Novelle vor. »Ich nehme das ernst. Deshalb habe ich mich für eine unübliche Vorgehensweise entschieden«, so Gruber am 7. Februar. Die Begutachtungsfrist wird um vier Wochen verlängert, um die Betroffenen informieren zu können.«
Am Montag, 11. Februar, traf sich Gruber mit Vertretern des Landesverbands für Bienenzucht, des Landesverbands für zukunfts- und erwerbsorientierte Imkerei sowie des Vereins »Lavanttaler Carnica«. Das Ergebnis: 18 Themenfelder wurden besprochen, bei 16 wurde eine Einigung erzielt. Ein Punkt muss rechtlich geklärt werden. Keine Übereinstimmung gab es bei zwei weiteren Punkten, von denen einer die geplanten Freizonen betrifft. Um die Sorge, sie könnten überall eingerichtet werden, zu zerstreuen, ist Gruber bereit, die betroffenen Gemeinden im Lavanttal und St. Veit in der Novelle namentlich zu nennen. Nun wird eine Konsensgruppe, bestehend aus Mitgliedern der beiden Landesverbände, gegründet, die die beiden Streitpunkte ausverhandeln soll. Starten wird sie Anfang März, nachdem der Landesverband für Bienenzucht einen neuen Obmann gewählt hat. Ziel Grubers ist es, die Novelle noch heuer umzusetzen.
Fünf Punkte
Die bisher eingelangten Stellungnahmen zeigen, dass über wesentlichen Punkte und Ziele der Novelle falsche Informationen in Umlauf seien. Deshalb sieht sich Gruber zu einer Klarstellung in fünf Punkten veranlasst.
»Kärnten bleibt ein Carnica-Schutzgebiet«, betont der Landesrat, »nichts anderes steht in der Gesetzesnovelle.« Die Sorge, überall könnten Freizonen für die Haltung anderer Bienenrassen verordnet werden, sei unbegründet. »Über Freizonen reden wir einzig und allein in den Bezirken Wolfsberg und St. Veit. Weil es dort regional seit Jahrzehnten neben der Carnica überwiegend andere Bienen gibt.«
Zweitens werde es weiterhin ein kompaktes, einheitliches Carnica-Gebiet geben. Bisher waren Insellösungen theoretisch möglich. »Im geltenden Gesetz gibt es die Möglichkeit, Einzelbewilligungen für die Haltung anderer Bienenrassen auszustellen. Das soll in der Novelle ersatzlos gestrichen werden«, so Gruber.
Drittens müsse kein Carnica-Imker, dessen Stöcke in einer Pufferzone – einer Zehn-Kilometer-Grenze zur Freizone – stehen, Kosten befürchten. »Sollte es zu einer ungewollten Vermischung der Bienen kommen, übernimmt das Land die Kosten für die Umweiselung«, sagt der Landesrat. 50.000 Euro stehen dafür 2019 zur Verfügung, eine Summe, die in Zukunft verdoppelt werden soll.
Viertens sei der Vorwurf, anstatt den Verstoß gegen das geltende Gesetz zu bestrafen, werde er durch die Novelle legalisiert, unbegründet. Gruber: »Es wurden Strafen verhängt und zahlreiche Strafverfahren geführt. Aber zum äußersten Mittel, dem Töten von tausenden Bienenköniginnen allein im Lavanttal, bin ich nicht bereit. Ich appelliere an alle Beteiligten, gemeinsam einen besseren Weg zu finden.«
Strafen verdoppeln
Als letzten Punkt betont Gruber, die Gesetzesnovelle beschränke sich nicht nur auf die Möglichkeit, Freizonen für die Haltung anderer Bienen zu verordnen. »Die Strafen für den Verstoß gegen das Gesetz sollen verdoppelt werden, Zielbestimmungen zum Schutz der Bienen und Förderung der Bienenwirtschaft werden verschärft, Verwaltungsvereinfachungen sollen umgesetzt werden.«
Ziel der Novelle sei es, die Bienenwirtschaft in Kärnten abzusichern und den langjährigen Streit zwischen den Imkern endlich zu beenden.
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!