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Wolfsberg. Im Streit mit dem Land Kärnten und den Fischottern befindet sich Ulrich Habsburg-Lothringen. Der 77-Jährige ist Besitzer von mehreren Hektar Fischereirevieren in der Lavant – die laut seinen Aussagen aber »nichts mehr wert« sind. Verursacher sind die Fischotter, die sich munter vermehren, während der Fischbestand immer weiter abnimmt.
Der frühere Bundespräsidentschaftskandidat wandte sich daher an das Land Kärnten mit dem Ansuchen, seine Ausfälle aus dem Wildschadensfonds zu ersetzen –bisher mit geringem Erfolg. Habsburg: »Der mir entstandene Schaden der vergangenen sechs Jahre beläuft sich auf rund 200.000 Euro. Das Land stellte selbst einen Ausfall von 950 Euro pro Hektar fest, was in Summe rund 15.000 Euro jährlich ergibt.« Besser als nichts, sagt sich Habsburg – erhält aber auch diesen Betrag nicht: »Wie ich erfahren habe, hat die Rechtsabteilung der Universität Linz vom Land Kärnten den Auftrag erhalten, zu überprüfen, ob Schäden durch den Fischotter überhaupt zu entschädigen sind. Das Land Kärnten will sich um die Vergütung der Fischotterschäden drücken, die jährlich bei mindestens zwei Millionen Euro liegen.« Habsburg nennt das eine »Schweinerei«. Das Land wolle rechtlich »aus der Sache herauskommen«, mit dem Argument, wenn ein wildlebendes Tier (der Fischotter) ein wildlebendes Tier (den Fisch) frisst, kann man nichts machen und muss nicht vergüten.
Laut Habsburg ist die Situation dramatisch: »Seit 1997 gingen zwei Drittel des Fischbestands verloren. Waren es früher 280 Kilo pro Hektar, wurden 2017 nur mehr 65 Kilo gezählt.«
Die Fischotterpopulation dagegen stieg von acht Exemplaren (2004) auf 360 Tiere (2017). Da ein Fischotter täglich etwa 0,8 Kilo Fisch benötigt und sich vorzugsweise große Exemplare schnappt, bleiben nur die Kleinen übrig – und die dürfen nicht gefischt werden. Heißt: Fischerkarten sind nicht mehr anzubringen, der finanzielle Verlust ist gewaltig.
Entschädigungsfähig oder nicht?
Aus dem Büro des zuständigen Landesrats Martin Gruber hieß es: »Solche Schäden wurden auch bisher nicht entschädigt. Es ist richtig, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, da es verschiedene Ansätze zum Thema gibt. Denn in Fischzuchten ist ein entstandener Schaden leicht festzustellen, in natürlichen Gewässern aber nicht. Die Frage ist also, ob natürliche Gewässer entschädigungsfähig sind oder nicht.« Das Gutachten soll im Februar vorliegen.
Habsburg hat eine Idee, wie man die Fische wieder auf Vordermann bringen könnte: »Das Beste wäre, in ganz Kärnten zehn Jahre auf das Fischen zu verzichten. Dann hätte sich der Bestand wieder erholt.«
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