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Wolfsberg. Einmal mehr gibt es eine politische Diskussion um die Wolfsberger Stadtwerke. In der Sitzung des Gemeinderats am 26. Juni stellte die Wolfsberger ÖVP den Antrag, den Beirat der Stadtwerke GmbH mit seinen elf Mitgliedern aufzulösen. Bleibt die Frage: Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Wie berichtet begründete ÖVP-Stadtrat Josef Steinkellner den Vorschlag so: »Welche Aufgabe erfüllt der Beirat? Begleitung oder Kontrolle? Die politische Kontrolle der Stadtwerke ist durch die bestehenden Gremien – Stadtwerkeausschuss und Kontrollausschuss – ausreichend gewährleistet. Zudem verursachen Sitzungen des Beirats Kosten, die aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.« Laut GmbH-Gesetz, in das die Stadtwerke fallen, wäre die Auflösung des Beirats erlaubt. In Paragraf 29 heißt es, ein Aufsichtsrat – der Beirat erfüllt eine ähnliche Funktion – muss dann bestellt werden, wenn das Stammkapital 70.000 Euro und die Anzahl der Gesellschafter fünfzig übersteigen oder die Anzahl der Arbeitnehmer im Durchschnitt mehr als dreihundert beträgt.
Das Stammkapital der Stadtwerke liegt laut dem Bericht des Landesrechnungshof (LRH) von Dezember 2022 bei 35.000 Euro – und wird sich seither nicht verändert haben. Gesellschafter gibt es nur einen: die Stadt als alleiniger Besitzer. Die Zahl der Mitarbeiter lag in den vergangenen Jahren bei etwa 80 Personen. Das heißt, keine der zwingenden Bedingungen des Gesetzes sind erfüllt.
Wie der Landesrechnungshof feststellte, liegen die Aufgaben des Beirats in der Kontrolle und der Unterstützung der Geschäftsführung, dazu erteilte er die Zustimmung zu bestimmten Geschäften. Die Prüfer waren nicht begeistert, dass der Beirat auch operative Agenden übernahm, »die eigentlich im Aufgabenbereich der Geschäftsführung lagen« – wofür Besserung gelobt wurde.
Prüfer rüttelten nicht
Am Beirat selbst wurde vom LRH aber nicht gerüttelt, vielmehr »die Einbindung der Arbeitnehmer der Wolfsberger Stadtwerke« positiv beurteilt.
Dazu sitzen im Beirat Vertreter aller Stadtrat-Parteien, neben der SPÖ also auch die ÖVP und die FPÖ. Das gewährt der Opposition – nur die Grünen sind nicht dabei – Informationen über das Unternehmen aus erster Hand. Allerdings gibt es auch den Ausschuss für allgemeine Verwaltung, Raumordnung und Wolfsberger Stadtwerke, an dem ebenfalls Vertreter von ÖVP und FPÖ teilnehmen und in dem sie sich informieren können. Ohne Beirat wäre der Durchgriff der Wolfsberger Politik auf das Unternehmen direkter – das ist aber auch jetzt schon möglich.
Ehe über das Schicksal des Beirats entschieden wird, sollte aber erst die Frage der Rückgliederung des Unternehmens in die Stadt Wolfsberg geklärt werden, deren Prüfung der LRH bereits im Dezember 2022 empfahl. Bis heute gibt es keine Entscheidung.
Der amtsführende Vizebürgermeister Alexander Radl (SPÖ) meinte dazu im jüngsten Gemeinderat, eine Rückgliederung werde weiter geprüft, man setze entsprechende Schritte. Radl: »Nur können wir über diese Schritte nicht immer im Haus entscheiden, sondern wir sind abhängig von anderen Institutionen.« Hauptproblem sei »ein gewisses Landesgesetz«, das der Rückgliederung widerspreche. Es gehe dabei hauptsächlich um die Mitarbeiter. Daher könne Radl keinen zeitlichen Rahmen nennen, wann eine Rückgliederung stattfinden könnte.
Bereits 2014 empfohlen
Auch wenn es so klang: Ob das Radls Wunsch wäre, blieb offen. Immerhin hatte der LRH die Rückgliederung bereits 2014 empfohlen, umgesetzt wurde sie damals nicht.
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