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Bad St. Leonhard. Die Ohren, der Hals und der Oberkörper waren nackt, fast blind auf beiden Augen, das Fell hing in Fetzen herab. Der Kater hatte außerdem eine Kopfverletzung, sein Schwanz war mit Teer verklebt. »Er sah aus, als würde er jeden Moment sterben«, sagt Lisa Schaden. Sie hat »Sirius Black«, so der heutige Name des Katers, vor vier Monaten auf einer Straße in Bad St. Leonhard gefunden. Nach intensiver Pflege geht es ihm heute besser und er freut sich wieder des Lebens. Das spielt sich auf der »Wurmfarm« am Wartkogel ab, auf der die 28-Jährige mit ihrem Lebensgefährten Andreas Koitz essbare Insekten züchtet und vertreibt (die Unterkärntner Nachrichten berichteten).
Die Frage bleibt: Woher stammten die Verletzungen? »Er wurde mit etwas überschüttet, vielleicht ist er in eine Baugrube gefallen. Ich will daran glauben, dass es ein Unfall und keine Misshandlung durch einen Tierhasser war«, sagt die Mikrobiologin.
Drei Katzen gequält
Möglich ist beides. Vor wenigen Wochen wurden beispielsweise in Villach drei Katzen grausam gequält: Ein Kater wurde mit Altöl übergossen aufgefunden, einer Katze brachen Unbekannte ein Bein. Ein weiteres Tier schleppte sich schwer verletzt nach Hause: Durch einen Tritt hatte es eine Lungenquetschung erlitten, ihr Fell war ölverschmiert.
Für die Verletzungen von »Sirius« gibt es mehrere Erklärungsmöglichkeiten. »Er dürfte mit Teer, Säure oder heißem Wasser überschüttet worden sein«, sagt Schaden, »die Wunden waren alt, er dürfte also recht lange in diesem Zustand herumgeirrt sein.«
Nachdem sie ihn gefunden hatte, wickelte die damals Schwangere – um sich nicht mit einer Krankheit zu infizieren – den Kater in ein Handtuch und versuchte, einen Tierarzt aufzutreiben. »Ich fand in Bad St. Leonhard aber keinen, der sich mit Kleintieren befasst hätte.« Also fuhr sie in die Tierklinik nach Graz, wo »Sirius Black«, benannt nach Harry Potters Taufpaten aus den gleichnamigen Büchern, behandelt und auf ein Alter von fünf Monaten geschätzt wurde. Schaden: »Die Tierärzte und Helfer waren von seinem Zustand geschockt.« Mit Medikamenten und Shampoos gegen den Milbenbefall wurde er auf dem früheren Bergbauernhof der Familie ihres Lebensgefährten wieder aufgepäppelt.
Schaden: »Wir haben in der Nachbarschaft gefragt, der Kater gehörte niemandem. Er verstand sich sofort mit unseren beiden Katzen und den drei Hunden – die Voraussetzung, dass er bleiben konnte.« Heute trabt er emsig mit, wenn die Familie spazieren geht.
Ohne Folgen blieben die Verletzungen aber nicht. Die dritten Augenlider, die sogenannten Nickhäute, sind an beiden Augen verwachsen, rechts behindern sie seine Sicht. »Sirius« ist dazu kleiner als andere Kater. »Das hat wohl der Vorfall ausgelöst«, sagt Schaden. Das Vertrauen in die Menschheit hat er trotzdem nicht verloren: »Er ist sehr zutraulich und verschmust.« Sollte es kein Unfall gewesen sein, hier eine Gedächtnisauffrischung für den Täter: Paragraf 222 des Strafgesetzbuchs behandelt die Tierquälerei. Darin heißt es: »Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, ist mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen.«
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