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Wolfsberg. Es gibt wilde Spekulationen. Eine Auskunft der Gemeindeabteilung und eine Stellungnahme des Wolfsberger Bürgermeisters Hannes Primus (SPÖ) treten ihnen nun entgegen.
Am Freitag der Vorwoche meldete sich Primus via Facebook zu Wort, kurz später gab es auch ein persönliches Statement des Bürgermeisters, das an die Redaktionen versandt wurde. Wie berichtet musste er sich im Juli des vergangenen Jahres aufgrund der seltenen Erkrankung, dem Myelodysplastischen Syndrom, einer sehr aufwendigen Behandlung unterziehen, die auch eine Stammzellenspende umfasste. Im Statement heißt es: »Zwar konnte er (Anm.: Primus) seiner Tätigkeit im Rathaus zwischenzeitlich wieder nachgehen, jedoch befindet er sich seit 24. Oktober 2024 wieder im Universitätsklinikum Graz.« Die gute Nachricht, die der Bürgermeister in der Vorwoche mitteilte: »Die Hauptkrankheit, die mich in diese Lage gebracht hat, ist besiegt! Meine Kraftspeicher werden wieder ›aufgetankt‹ und es geht bergauf – zwar in kleinen Schritten, aber stetig. Ich freue mich auf den Tag, an dem ich meine Arbeit in unserer Stadtgemeinde wieder aufnehmen kann. Das werde ich voller Motivation und Tatendrang tun!«
»Ein Amtsverlust auf Grund einer längeren Dienstverhinderung ist nicht geregelt«
Die Gemeindeabteilung zu den Bestimmungen
Den Zeitpunkt nennt er nicht, denn der Bürgermeister muss »noch einige Zeit im Krankenhaus bleiben, um die körperlichen Nachwirkungen der medizinischen Behandlungen zu überstehen, doch sei er permanent mit dem Rathaus verbunden«, wie es im Statement heißt. Primus: »Ich bin in ständigem Kontakt mit meinen Kolleginnen und Kollegen in Wolfsberg. Ihr Zuspruch bestärkt mich jedes Mal aufs Neue in meinem festen Entschluss, so schnell wie möglich wieder für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch mein Körper wieder mitspielt. Bis es so weit ist, danke ich meinen beiden Vizebürgermeistern sowie den Stadt- und Gemeinderäten, die für mich in Wolfsberg die Stellung halten. Mein besonderer Dank gilt auch dem Ärzte- und Pflegerteam des Universitätsklinikums Graz, das mich auf diesem Weg wunderbar und höchst kompetent begleitet.«
Primus geht auch auf die »Welle der Genesungswünsche von Menschen in und außerhalb von Wolfsberg« ein, die ihn tagtäglich erreiche und »ihn persönlich zutiefst« berühre: »Es ist einfach unglaublich schön zu wissen, dass so viele Menschen an mich denken, mir Kraft senden und mich auf meinem Weg der Genesung unterstützen. Diese enorme Anteilnahme gibt mir zusätzliche Motivation und bestärkt mich darin, bald wieder voller Energie zurückzukehren.«
Dennoch: In Wolfsberg wird auch darüber gemunkelt, ob es bei einer so langen Abwesenheit des Bürgermeisters nicht zu Neuwahlen kommen müsse. Immer wieder wird auf entsprechende rechtliche Passagen verwiesen – die es aber nicht gibt.
Die Unterkärntner Nachrichten fragten bei der Gemeindeabteilung des Landes nach, ab wann laut Gesetz bei einer Verhinderung eines Bürgermeisters neu gewählt werden müsse? Antwort: »Die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) kennt keine diesbezüglichen Regelungen. Ein Amtsverlust auf Grund einer längeren Dienstverhinderung ist nicht geregelt.« Die Vertretung eines Bürgermeisters durch seine Stellvertreter erfolge für die Dauer der Verhinderung. »Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen«, so das Land.
Eine Nachwahl der Gemeindebürger habe nur zu erfolgen, »wenn das Amt des Bürgermeisters vor Ablauf des fünften Jahres nach dem Tag der allgemeinen Gemeindeordnung vorzeitig endet. Endet das Amt nach Ablauf des fünften Jahres, erfolgt die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat.« Dazu unterstütze die Gemeindeabteilung die Stadt Wolfsberg »genauso wie alle anderen Kärntner Gemeinden. Für ein darüber hinaus gehendes Einschreiten besteht kein Anlass.«
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