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Wolfsberg. Bereits seit 2019 kämpfen Anrainer am Klippitztörl gegen die Rodung eines Schutzwalds unterhalb der Klippitztörl Landesstraße auf Höhe des Parkplatzes Schwarzkogelhütte. Ein Salzburger Unternehmen möchte in diesem Bereich fünf Häuser errichten. Dazu muss eine rund 1.900 Quadratmeter große Waldfläche gerodet werden, um Bauland zu schaffen.
Nun wurde von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg die Rodungsbewilligung erteilt, zwar nicht für die gesamte Fläche, aber immerhin für einen Teilbereich, der Platz für zwei Häuser bieten würde. Peter Schatz, dessen Grundstück sich direkt unterhalb des Schutzwaldes befindet, befürchtet, dass es durch die Abholzung bei starken Regenfällen zu Überschwemmungen oder gar Hangrutschungen kommen könnte. Außerdem befürchtet er, dass mit der Bewilligung für zwei Häuser bald auch eine Genehmigung für weitere Häuser erteilt werden könnte.
Schatz sagt: »Es sieht so aus, als würde man, bevor das neue Raumordnungsgesetz im Jahr 2022 in Kraft tritt, noch schnell Genehmigungen erteilen, die danach nicht mehr möglich wären. Aber das viel größere Problem ist, dass es ohne diesen Schutzwald wahrscheinlich wieder zu Überschwemmungen wie im Jahr 2017 in St. Margarethen kommen könnte.« Damals wurde ganz St. Margarethen überschwemmt, im Bereich von Bad Weißenbach gab es sogar einen Murenabgang. »Ausgangspunkt dafür war das Klippitztörl. Ohne Schutzwald hätten wir noch viel öfters solche Ereignisse«, ist Schatz überzeugt, der auch zu bedenken gibt, dass sich auf dem Grundstück eine Quelle befindet.
Die Bezirksforstinspektion hat zwar die Rodung des Waldes untersagt, die Bezirkshauptmannschaft gibt nun aber trotzdem grünes Licht. Bezirkshauptmann Georg Fejan erklärt: »Unser Bescheid betrifft nur die Rodung, der Bau der Häuser muss erst im Rahmen des Bauverfahrens, das von der Stadtgemeinde Wolfsberg durchgeführt wird, genehmigt werden.« Das bereitet Schatz große Sorgen: »Wenn erst einmal der Wald weg ist, ist die Baubewilligung kein Problem mehr.«
Außerdem sei laut Fejan bereits eine Widmung für das Grundstück vorhanden, wodurch ein öffentliches Interesse bestehe. Um die Anrainer zu beruhigen, gibt Fejan zu bedenken, dass es zwar eine Rodungsbewilligung gibt, diese aber mit Auflagen verbunden sei. So müssen unter anderem die Wurzelstöcke der gefällten Bäume im Umkreis von 20 Metern von der Quellfassung auf dem Grundstück im Untergrund verbleiben. In diesem Bereich dürfen außerdem keine Geländekorrekturen durchgeführt werden und durch Rodung entstehende Böschungsflächen sind mittels standortstauglicher Graseinsaat dauerhaft zu begrünen. Das reicht Schatz aber nicht: Er hat eine Unterschriftenaktion gegen die Rodung des Waldes gestartet. Die Listen liegen bei der Bäckerei Puntigam in St. Margarethen und dem Gasthaus Perner auf. Außerdem wird er Einspruch gegen die Rodungsbewilligung einlegen. Damit wird das Ganze zum Fall für das Landesverwaltungsgericht.
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