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Wolfsberg, Klagenfurt. Jetzt liegt die Antwort der Gemeindeaufsicht vor: Sie wird eine »Gebarungsprüfung gemäß § 102 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung vor Ort« durchführen, über deren Ergebnisse ein Prüfbericht verfasst werden wird. Danach wird man sehen, wie es weitergeht.Wie berichtet hatte es in der Sitzung des Wolfsberger Gemeinderats...
Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 15 der Unterkärntner Nachrichten.
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