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Lavanttal, Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat dem Antrag von 163 Personen stattgegeben und die Verordnung der Kärntner Landesregierung über die Ausschreibung der Windkraft-Volksbefragung für gesetzwidrig erklärt. Das wurde am Dienstag, 23. Dezember 2025, bekannt. Demnach hätte die Kärntner Bevölkerung nicht mit dem Satz »Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?« befragt werden dürfen.
Der Kamper Energielandwirt Franz Dorner, Mitinitiator des Windparks Bärofen, der 100 Unterschriften für die Beschwerde beim Höchstgericht sammelte, sagt jetzt: »Es ist schon interessant, dass die Kärntner Landesregierung vor wenigen eine Regierungssitzung angesetzt hat, um die Windkraftzonierung vorher durchzuwinken. Hat man schon etwas geahnt?«
Die Volksbefragung wurde am 12. Jänner 2025 auf Antrag der FPÖ und des Team Kärnten durchgeführt. Dabei entfielen von den 148.462 gültigen Stimmen 76.527 Stimmen auf »Ja«, 71.935 Stimmen auf »Nein«. Die Mehrheit der Bevölkerung stellte sich also gegen die Errichtung von Windrädern.
Dagegen wurde Beschwerde beim VfgH eingelegt, mit der Begründung, die Fragestellung sei nicht objektiv gewesen. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht nun an. Im Urteil heißt es: »Mit dem Zweck einer Volksbefragung, den Willen der stimmberechtigten Bürger über einen bestimmten Gegenstand zu erforschen, ist eine Fragestellung, mit der versucht wird, die Antwort in eine bestimmte Richtung zu lenken, unvereinbar.«
Allerdings hat die Kärntner Landesregierung, deren Meinung nach der Volksbefragung umschwenkte, in einer Sitzung am Freitag, 19. Dezember 2025, bereits Tatsachen geschaffen: Die Windkraftzonierung wurde beschlossen. Künftig dürfen nur mehr in vier Windkraftzonen rund um bestehende oder in Genehmigung befindliche Anlagen Windräder errichtet werden. Alle vier Zonen liegen im Lavanttal: Soboth-Lavamünd, Steinberger Alpe, Bärofen und Peterer Alpe. Die Zonierung umfasst rund 0,078 Prozent der Landesfläche und soll gesetzlich verankert werden. Jede Änderung müsste künftig vom Landtag beschlossen werden. Der muss der Zonierung aber ebenfalls noch zustimmen, was im Feber 2026 erfolgen soll.
Dorner sagt: »Die Aufhebung der Volksbefragung spricht nicht für eine qualitative Arbeit der Kärntner Landesregierung. Würden wir beim Windpark Bärofen so arbeiten, müsste er wohl wieder abgetragen werden. Ich fordere die Politik – insbesondere die FPÖ – auf, sich nicht mehr auf diese Volksbefragung zu berufen, denn sie war rechtswidrig und kann als Entscheidungsgrundlage nicht herangezogen werden.« Laut Dorner waren die im Vorjahr vorgesehenen Windkraftzonen »dreimal so groß wie jetzt, man ist von 150 Windrädern ausgegangen«. Stimmt der Landtag der Zonierung zu, werden nur mehr 50 Windräder möglich sein.

Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
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