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Wolfsberg. Einmal mehr droht der Bezirkshauptstadt eine unendliche Geschichte – wie man sie etwa von der (mittlerweile abgeschlossenen) »Stadtwerke-Affäre« kannte. Im Mittelpunkt stehen abermals die Wolfsberger Stadtwerke: Es geht um die empfohlene Rückgliederung des Unternehmens in die Gemeinde. Nun allerdings scheint das Finanzamt Sand ins Getriebe zu streuen: Die Behörde lässt sich seit rund einem Jahr Zeit für die Beantwortung eines Fragenkatalogs ...
Wie berichtet legte der Landesrechnungshof (LRH) im Dezember 2022 seinen 179 Seiten dicken Bericht über die Stadtwerke vor, der auch 74 Empfehlungen enthielt. Darunter eine, in der die Prüfung der Frage vorgeschlagen wurde, ob es nicht besser wäre, das Unternehmen als Ganzes, zumindest aber die Teilbereiche Wasser und Kanal in die Gemeinde rückzugliedern. Hintergrund ist die Körperschaftssteuer, die die Stadtwerke jetzt für Gewinne zahlen müssen. Würde die Stadt Wolfsberg wieder das Heft in der Hand nehmen, fiele diese Abgabe weg.
Von der Antwort hängt alles ab
Aber ist das wirklich so? Um (auch) das zu klären, wurden Fragen an das Finanzamt geschickt. Eine Antwort gibt es bisher nicht. Christian Schimik, Geschäftsführer der Stadtwerke, formuliert es so: »Bei der Prüfung einer Rückgliederung oder alternativ einer Teilrückgliederung sind intensive rechtliche, insbesondere arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Prüfungen und Erhebungen durchzuführen. In zahlreichen Bereichen wird hier rechtliches Neuland betreten.« Von der Antwort des Finanzamts werde es daher abhängen, »welcher rechtliche (und steuerschonende) Weg eingeschlagen wird. Mit der Erledigung der Anfrage kann laut Finanzamt in einigen Wochen gerechnet werden«, beantwortete der Geschäftsführer eine Anfrage der Unterkärntner Nachrichten. Und weiter: »Sobald die Beantwortung vorliegt und dadurch eine fundierte Basis gegeben ist, können die weitergehenden Strukturierungsschritte des Konzepts erfolgen.«
Mit einem Wort: Es ist noch viel zu tun. Auch fast zwei Jahre nach dem LRH-Bericht ist offen, wie es weitergeht. Unbeantwortet lässt Schimik die Frage, was bisher zur Prüfung der Rückführungsfrage konkret unternommen wurde.
»Von der Antwort des Finanzamts hängt ab, welcher Weg eingeschlagen wird«
Christian Schimik, Geschäftsführer Stadtwerke
Die Stadt befand sich vor zehn Jahren in der selben Situation: 2014 empfahl der Rechnungshof Österreich die Prüfung der Rückführung der Stadtwerke. Der Vorschlag wurde gründlich untersucht – und letztlich verworfen. Auch damals dauerte es rund zwei Jahre, bis der Gemeinderat im Juni 2016 die Beibehaltung des Status quo absegnete. Der Grund laut LRH: »Die Cashflow-Berechnungen für die nächsten zehn Jahre deuteten darauf hin, dass es aus den Gebührenbereichen Wasser und Kanal keine Überschüsse mehr geben werde«, ergo könne keine Körperschaftssteuer anfallen. Das erwies als nicht richtig: 2020 mussten 122.818 Euro an die Finanz überwiesen werden.
Damals wie heute lag die Prüfung der Rückführungsfrage in den Händen der Kanzlei »Rabel & Partner«. Kritik daran wies Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) im Vorjahr zurück: Die Kanzlei kenne die Thematik. Ein anderes Unternehmen müsste bei null anfangen, was teurer wäre.
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