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Haussegen hing schief – Wolfsberger Politiker geklagtAusgabe 5 | Mittwoch, 29. Januar 2020

Geschädigter klagte zivilrechtlich einen Wolfsberger Politiker auf Entschädigung, der bei Hotelbesuchen seinen Namen verwendet hatte. Journalisten und Zuhörer wurden gebeten, den Saal zu verlassen. Nach dem Prozess hieß es, die Ansprüche seien »bereinigt«.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Das Wolfsberger Bezirksgericht ist ein wunderbares Gebäude. Die Journalisten, die gekommen waren, um die zivilgerichtliche Verhandlung gegen einen Politiker zu verfolgen, durften es ausgiebig bewundern. Denn hinter die Türe zum Verhandlungssaal 2 konnten sie nur kurz sehen ... Foto: hok

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Wolfsberg. Meist suchen sie die Nähe von Journalisten. Doch ein Wolfsberger FPÖ-Politiker zeigte jetzt am Bezirksgericht, dass das nicht immer der Fall ist: Flugs – und weg war er. Verwundert nicht, war es doch eine peinliche Causa, die zuvor zivilrechtlich verhandelt worden war: eine Nachwehe der »Hotel-Affäre«. Der Freiheitliche hatte in einem Wolfsberger Hotel mehrmals Einzelzimmer gebucht, sie aber zu zweit genutzt – und drei Mal den Namen eines unbeteiligten, aber tatsächlich existierenden Lavanttalers angegeben. Als die Doppelnutzung aufflog, hing beim Unschuldigen der Haussegen schief – und er erstattete Anzeige. Der Politiker war rasch ausgeforscht und erhielt eine gerichtliche Diversion. 

Jetzt musste er sich abermals verantworten. Der Lavanttaler hatte ihn auf Entschädigung für die erlittenen Ärgernisse geklagt. Der Fall wurde am Bezirksgericht »bereinigt«.   

»Der Fall ist bereinigt und ich werde dazu keine weiteren Auskünfte erteilen«
Renate Brenner, Vorsteherin des Bezirksgerichts

Nach der Verhandlung rauschte er mit flinkem Schritt an den Journalisten vorbei. Auf die zugerufene Frage, ob er einen Kommentar abgeben wolle, schüttelte er nur den Kopf – und weg war er. Ein zivilrechtliches Nachspiel hatte jetzt die bekannte »Hotelaffäre« für einen Wolfsberger FPÖ-Politiker. Er war von jenem  Mann vor das Bezirksgericht zitiert worden, dessen Namen der Volksvertreter bei seinen diskreten Hotelbesuchen unerlaubt verwendet hatte. Dafür sollte er finanzielle Entschädigung leisten. 

Doch erst die Vorgeschichte. Wie berichtet hatte sich die »Affäre« von November 2018 bis Mai 2019 zugetragen. In diesem Zeitraum mietete sich der Politiker elf Mal in einem Wolfsberger Hotel ein, das Gästen einen automatisierten Check-in anbietet – stets für eine Nacht. Allerdings: Der Freiheitliche verwendete dafür drei Mal den Namen einer unbeteiligten, aber tatsächlich existierenden Person, bei den übrigen Hotelbesuchen setzte er fiktive Namen ein. Und: Er bezahlte schlauerweise mit der eigenen Kreditkarte. Gebucht wurde stets ein Einzelzimmer, benutzt wurde es aber zu zweit. Als das Hotel dahinter kam, schickte es dem eingetragenen Nutzer eine Nachrechnung.

Der Unbeteiligte wusste nicht, wie ihm geschah, seine Partnerin war über die vermeintlichen Hotelbesuche samt Doppelzimmer-Benutzung nicht begeistert, der Haussegen kam in beträchtliche Schieflage. Also erstattete der Mann Anzeige. Dank der Kreditkarte war der Politiker als wahrer Hotelgast schnell ausgeforscht. Nach Ermittlungen wegen der Vorwürfe der Datenfälschung und des versuchten Betrugs – der Schaden belief sich auf 134,90 Euro – bot die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bot dem Mann eine Diversion an: Das heißt, er zahlte eine Geldbuße und ist weiter unbescholten.

»Unsere Ansprüche sind bereinigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen«
Herbert Juri, Anwalt des Geschädigten

Ausgestanden war die Angelegenheit für den Freiheitlichen damit aber noch nicht. Denn der von ihm als »Namensgeber« vorgeschobene Mann pochte auf Entschädigung für die erlittenen Ärgernisse und brachte eine zivilrechtliche Klage ein. Am Montag, 27. Jänner, traf man sich zur zweiten Verhandlung am Bezirksgericht Wolfsberg. Dort warteten nicht nur zwei Zeugen, sondern auch ein Zuschauer und zwei Journalisten. Sie taten es vergebens.

Denn Richterin Renate Brenner bat die Zuhörer zu Beginn der Verhandlung, den Saal 2 zu verlassen, um mit den Anwälten zu erörtern, ob Zuschauer erwünscht seien oder nicht: Der Rechtsvertreter des Geschädigten, Herbert Juri, war dafür, jener des Politikers, Roland Schratter, dagegen. 

Ob die Frage geklärt wurde, bleibt für immer unbekannt: Denn nach rund 30 Minuten erschien Brenner und verkündete, dass der Fall »bereinigt« sei und sie keine weiteren Auskünfte erteilen werde. Darauf entließ sie die Zeugen und kehrte in den Verhandlungssaal zurück. Weitere Minuten vergingen, ehe der Volksvertreter erschien – und flugs über die Treppe verschwand. 

Anwalt Juri meinte danach: »Unsere Ansprüche sind bereinigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.« Auch der Geschädigte schwieg eisern. Damit ist die Causa beendet, es wird keine weiteren Verhandlungen geben. Ob der Politiker eine Entschädigung zahlen muss, bleibt offen. Man kann es sich aber denken ...

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