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Nachwehen der Affäre: Arbeitsgericht verurteilt Stadtwerke Wolfsberg zur Zahlung von 56.000 EuroAusgabe | Mittwoch, 14. Oktober 2020

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.atÜberkategorie (Bezirke)
Das Arbeits- und Sozialgericht am Landesgericht Klagenfurt hat in der Auseinandersetzung zwischen den Wolfsberger Stadtwerken und einem früheren Mitarbeiter, der im Zuge der bekannten Affäre entlassen worden war, eine erste Entscheidung getroffen: Die Stadtwerke müssen zahlen. Ob sie das auch tun werden, steht noch nicht fest. Foto: Hok

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Wolfsberg, Klagenfurt. Eine Niederlage mussten die Wolfsberger Stadtwerke beim Landesgericht einstecken. Sie verloren den Arbeitsprozess gegen einen jener beiden früheren Mitarbeiter, die im Juli vergangenen Jahres entlassen worden waren.

Dem Mann wurden im Urteil, das vor wenigen Tagen schriftlich erging, rund 56.000 Euro Kündigungsentschädigung zugesprochen. In einer Verhandlung am 11. März dieses Jahres hatte er 74.385 Euro gefordert. Wird die Entscheidung rechtskräftig – was nicht fix ist, da die Stadtwerke noch über eine Berufung nachdenken – müsste das Unternehmen nicht nur diese Summe, sondern auch die Gerichts- und sämtliche Anwaltskosten tragen, was den genannten Betrag noch einmal deutlich in die Höhe treiben würde. Zurücknehmen müssen sie den geschassten Mitarbeiter aber nicht: Beide Betroffene haben in ihren Klagen auf das Begehr einer Wiedereinstellung verzichtet.

Die Geschichte der Entlassung 

Die Vorgeschichte der Stadtwerke-Affäre ist in Wolfsberg gut bekannt: Nach einer Innenrevision der Stadtwerke-Bauprojekte Kleinedlingerweg und Sajovitz-Siedlung kam im Vorjahr der Verdacht von Unregelmäßigkeiten auf. Zwei hochrangige Stadtwerke-Mitarbeiter wurden darauf wegen des Vorwurfs der Untreue entlassen und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Betroffenen, für die die Unschuldsvermutung gilt, bestritten, unredlich gehandelt zu haben, und forderten auf dem Rechtsweg Entschädigung für ihre Entlassungen ein. Die Stadtwerke wiederum begehren von den Ex-Bediensteten Schadenersatz: Eine Summe von rund 600.000 Euro steht im Raum.

Die strafrechtlichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaftschaft haben noch zu keinem Ergebnis geführt, ein Abschlussbericht liegt laut der Behörde nicht vor.

»Dem Klagebegehren wurde aus formalen Gründen teilweise stattgegeben«
Christian Schimik, Stadtwerke-Geschäftsführer

Der arbeitsrechtliche Prozess gegen den zweiten Mitarbeiter wurde bereits vor einiger Zeit ruhend gestellt, bis geklärt ist, ob es auch ein strafrechtliches Verfahren geben wird. Der andere Ex-Stadtwerker verhandelte weiter – mit Erfolg.

Interessant ist, dass eine auf den ersten Blick nebensächliche Frage großen Einfluss auf den Ausgang des Arbeitsprozess hatte – angesichts der Schwere der erhobenen Vorwürfe. Sie lautete: Hätte der Mann im Juli 2019 überhaupt entlassen werden dürfen? Denn er hatte vor Beginn der Querelen im Vorjahr beantragt, im August 2020 in Väterkarenz zu gehen. Vor dem Arbeitsgericht versicherte der frühere Mitarbeiter, er habe schon im Frühjahr des Vorjahrs diesen Antrag gestellt. In einer Verhandlung im November bestritt das der frühere Stadtwerke-Geschäftsführer Dieter Rabensteiner im Zeugenstand. Das Arbeitsgericht schloss sich aber nun dem Kläger an.

Reaktion der Stadtwerke

Der jetzige Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik meinte zur Gerichtsentscheidung in einem E-Mail: Ja, man habe am 6. Oktober »ein Teilurteil des Arbeits- und Sozialgerichts in einem der beiden Kündigungsentschädigungsprozesse bezüglich der im Juli 2019 vorgenommenen Entlassungen« erhalten. Schimik weiter: »Dem Klagebegehren auf Kündigungsentschädigung wurde aus formalen Gründen teilweise stattgegeben. Ein Teil der Kündigungsentschädigung wurde hingegen als unbegründet abgewiesen.« 

Keine Entscheidung gebe es zur Gegenforderung der Stadtwerke, »die die Kündigungsentschädigung um ein Vielfaches übersteigt«. Und: Laut Schimik hat das Teilurteil, das zurzeit von den Anwälten geprüft werde, »keine Auswirkungen auf die Schadenersatzklage der Wolfsberger Stadtwerke GmbH gegen die beiden (Anm.: früheren) Mitarbeiter«.

Laut Anwältin Petra Laback hat das Gericht dem Ex-Mitarbeiter der Stadtwerke 55.813,56 Euro brutto zugesprochen. »Mein Mandant ist mit dieser Entscheidung sehr zufrieden, wiewohl dieser Ausgang zu erwar-ten war. Er hatte seine Väterkarenz zweifelsfrei gemeldet, wie das Gericht fest-stellte«, so Laback. Daher bestand »aufgrund der gemeldeten Väterkarenz zum Zeitpunkt der Entlassung der gesetzliche Kündigungs- und Entlassungsschutz«. Ihre beiden Mandanten – Laback vertritt auch den zweiten ehemaligen Stadtwerke-Mitarbeiter – gehen davon aus, dass auch die weiteren Verfahren  zu ihren Gunsten enden werden.  

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