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Auch der Wolfsberg Bezirkshauptmann soll 36.000 Euro zahlen.Ausgabe | Mittwoch, 8. Mai 2019

Die Finanzprokuratur forderte Bezirkshauptmann Georg Fejan zur Zahlung von 36.000 Euro auf, da die Bundespräsidentenwahl wiederholt werden musste. Fejan will nicht zahlen und wartet die Ereignisse ab.

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Wolfsberg. Seit mehr als zwei Jahren lebt Bezirkshauptmann Georg Fejan in einer »bleibenden Unsicherheit«. Anlass: Auch der Wolfsberger Bezirkswahlbehörde werden Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 vorgeworfen. Und Fejan war seinerzeit Leiter dieser Behörde.

Bereits im Herbst 2016 wurde er einvernommen, seither hat er nichts mehr von der mit der Untersuchung betrauten Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gehört. Dafür meldete sich vor einiger Zeit die Finanzprokuratur: Sie forderte Fejan zur Zahlung von 36.000 Euro auf. Denn durch »gravierende Rechtswidrigkeiten in 14 von 113 Bezirkswahlbehörden« musste die Wahl aufgehoben werden. Und aufgrund der dadurch erforderlichen Wiederholung des zweiten Wahlgangs entstanden dem Bund Mehraufwendungen in Höhe von zumindest 8,47 Millionen Euro, wie die Finanzprokuratur in einer Aussendung schrieb. Dieser Schaden sei laut Gesetz gegen die für die rechtswidrigen Vorgänge verantwortlichen Personen geltend zu machen. Also auch bei Fejan. 

Nur: Im Gegensatz zum Villacher Bürgermeister Günther Albel, der bereits im Vorjahr im sogenannten Wahlkarten-Prozess verurteilt worden war und ebenfalls zur Zahlung von 36.000 Euro aufgefordert wurde, ist bei Fejan noch nicht einmal klar, ob Anklage erhoben wird. Geld überweisen soll er trotzdem.

Fejan wartet ab

Wird er aber nicht. »Ich habe ein solches Schreiben erhalten«, bestätigt er den Unterkärntner Nachrichten, »werde der Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzten Frist aber nicht nachkommen. Ich warte die weitere Entwicklung ab. Die Republik muss entscheiden, ob sie nach Ende der Frist Klage einreicht oder nicht.«

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, meint zu der ausgeschickten »Rechnung«: »Wir handeln entsprechend dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der die Wahl am 1. Juli 2016 aufgehoben hatte. Wir haben den Betroffenen eine Frist gesetzt, um Stellung zu nehmen. Das Schreiben kann auch als Angebot gesehen werden, die Dinge zu bereinigen.« 

Festzuhalten ist, dass es bei der Stichwahl in keinem Wahlbezirk zu Manipulationen gekommen ist. Der Wolfsberger Wahlbehörde wurde vorgeworfen, sich nicht an die zeitlichen Bestimmungen gehalten zu haben. So hätte mit der Auszählung der Wahlkarten am Montag nach der Abstimmung um exakt 9 Uhr begonnen werden sollen. Tatsächlich startete die maschinelle Öffnung der Kuverts in Wolfsberg bereits um 8.15 Uhr. Die Auszählung wurde aber ordnungsgemäß durchgeführt. Während in anderen Bezirken Magistratsbeamte Hand anlegten, waren in der Bezirksstadt die Beisitzer der Parteien anwesend. 

Übrigens: Der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa Fejan ist fertig und wurde der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Überprüfung übermittelt. Die leitete ihn an das Justizministerium weiter. Wann eine Entscheidung fällt, ist nicht bekannt.

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