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Verurteilter Tierquäler sucht neue LandwirtschaftAusgabe 6 | Mittwoch, 5. Februar 2020

Ein 24-Jähriger, auf dessen Grund in Bad St. Leonhard im Vorjahr sieben Kälber jämmerlich zugrunde gingen, versucht via Inserat einen Hof zu pachten, um Tiere zu halten: »Das ist meine Entscheidung!« Ist es nicht: Jetzt kann ein Tierhalteverbot verhängt werden.

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Bad St. Leonhard. Jene sieben Kälber, die im März 2019 auf dem Bad St. Leonharder Grund eines heute 24-Jährigen verhungerten, sind noch in grausiger Erinnerung. Gerade wurde das Urteil der ersten Instanz – 1.500 Euro Geldstrafe und sieben Monate bedingte Haft – vom Oberlandesgericht Graz gegen den Mann bestätigt und ist jetzt rechtskräftig. Und schon nimmt er abermals Anlauf, um eine Landwirtschaft zu betreiben. Doch daraus wird nichts.

»Ich suche eine kleine bis mittelgroße Landwirtschaft, ich will Viehwirtschaft betreiben«
Der Verurteilte zu den Unterkärntner Nachrichten

»Ich suche eine kleine bis mittelgroße Landwirtschaft, ich will Viehwirtschaft betreiben«, sagt der Mann zu den Unterkärntner Nachrichten. Und: »Ob ich etwas mit Tieren mache, ist meine Entscheidung.« Das sieht die Behörde anders. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan: »Bisher konnte über ihn kein Tierhalteverbot verhängt werden, weil keine rechtskräftige Gerichtsentscheidung vorlag. Da das jetzt der Fall ist, werden wir sofort handeln.«

Sieben seiner Kälber hat er so vernachlässigt, dass sie im März 2019 elend zugrunde gingen. Jetzt will der Verantwortliche, ein 24-Jähriger aus dem Bezirk Wolfsberg, neuerlich eine Landwirtschaft betreiben. Die Bezirkshauptmannschaft wird diesem unfassbaren Fall aber einen Riegel vorschieben. »Der Mann bekommt ein Tierhalteverbot«, sagt der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan.

Die Tiertragödie schockte im Vorjahr das ganze Land. Beamte der Polizei Bad St. Leonhard entdeckten am 13. März auf einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück in Bad St. Leonhard sechs tote Kälber. Sie waren verhungert.

Der Versuch, ein siebentes Tier, das ebenfalls stark unterversorgt war, zu retten, war vergebens:  Es starb zwei Tage später.

Im September musste sich der 24-Jährige am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei und Betrugs verantworten. Der zweite Anklagepunkt war fällig geworden, weil der Mann das Grundstück, auf dem die Tiere später qualvoll verendeten, gekauft hatte, ohne zu bezahlen.

Geständnis

Vor Gericht zeigte er sich geständig und meinte, er sei überfordert gewesen. Das Urteil lautete auf 300 Tagsätze zu je fünf Euro, gesamt also 1.500 Euro, und sieben Monate bedingte Haft. Der Staatsanwaltschaft erschien das zu milde, sie ging in Berufung. Kürzlich wurde der Spruch am Oberlandesgericht Graz bestätigt und ist nun rechtskräftig. Ob der 24-Jährige daraus gelernt hat, ist fraglich. Denn zuletzt versuchte er, mit einem Inserat neuerlich an einen Hof zu kommen. Der Text sollte lauten: »Suche Landwirtschaft zu pachten.« 

»Da es ein rechtskräftiges Urteil gibt, können wir jetzt ein Tierhalteverbot über ihn verhängen«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann

Die Unterkärntner Nachrichten fragten bei ihm nach, was ihm vorschwebe. »Ich suche eine kleine bis mittelgroße Landwirtschaft, ich will Viehwirtschaft betreiben«, lautete die Antwort. Angesprochen auf die sieben verhungerten Kälber, sagte der 24-Jährige: »Ob ich etwas mit Tieren mache, ist meine Entscheidung. Was da über mich geschrieben wurde, war eh nicht normal. Es war alles ganz anders.« Auf die Frage, wie es denn gewesen sei, winkte der Mann ab. Sein Schlusssatz: »Außerdem habe ich kein Tierhalteverbot!«

»Sofort handeln«

Das sollte sich bereits geändert haben. Denn Bezirkshauptmann Fejan sagte in der Vorwoche: »Bisher konnte über ihn kein Tierhalteverbot verhängt werden, weil keine rechtskräftige Gerichtsentscheidung vorlag. Da das jetzt aber der Fall ist, werden wir sofort handeln und das Verbot aussprechen.« Damit dürften auch die Pläne des Mannes ein abruptes Ende gefunden haben ...

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