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Das Urteil liegt vor: Der Verwaltungsgerichtshof spricht jetzt im »Bienenstreit« ein MachtwortAusgabe | Mittwoch, 18. November 2020

Sich anzusetzen, welche Farbe eine Biene hat, reicht laut einer Entscheidung des VwGH nicht aus, um zu bestimmen, welcher Rasse sie angehört. Nach diesem Kriterium wurden aber etliche Lavanttaler Imker bestraft. Laut Gericht ist ein anderes Vorgehen nötig.

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Wolfsberg. Jetzt ist er da: Der Spruch des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zugunsten eines Kärntner Imkers, laut dem die Rassenfeststellung anhand der Farbe allein nicht zulässig ist. Das 21 Seiten lange Urteil, das den Unterkärntner Nachrichten vorliegt, enthält Passagen, in denen Kritik am Landesverwaltungsgericht und der Bienen-Amtssachverständigen des Landes laut werden.

Wie berichtet, kreisten Gerüchte über den Inhalt der Entscheidung schon seit Tagen durchs Tal. Der VwGH bestärkt darin die Haltung jener Lavanttaler Imker, die darauf pochen, dass auch sie (gesetzeskonforme) Carnica-Bienen halten. Die Sachverständigen des Landes gelangen bei ihren Überprüfungen regelmäßig zu anderen Schlüssen – und verhängen Geldstrafen nach dem Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz, das ausschließlich Bienen der Rasse Carnica zulässt.

»Der Revisionswerber hat die Ausführungen der Amtssachverständigen
erschüttert«
Der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil

Der jetzt entschiedene Fall befasst sich nicht mit einem Bienenhalter aus dem Lavanttal, sondern aus Oberkärnten. Der VwGH hob damit eine Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht »wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts« auf. Das Land muss dem Imker Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 Euro ersetzen.

Die Bienenstöcke des Oberkärntners waren am 12. September 2018 überprüft worden. Die Amtssachverständige stellte aufgrund der Panzerfarbe »fremdrassige Einflüsse« fest und urteilte: keine Carnica, der Mann müsse seine Stöcke umweiseln, also die Königinnen ersetzen. Der Imker hielt dagegen, »elementare wissenschaftliche Literatur zur Rasse Carnica« wäre nicht berücksichtigt worden, seine Bienen seien sehr wohl Carnica – und ging zum Landesverwaltungsgericht.

Erst abgeblitzt

Im September 2019 wurde dort verhandelt. Der Oberkärntner blitzte ab und sollte bis September 2020 umweiseln. Eine Revision sei nicht zulässig. Der VwGH nahm sich der Causa trotzdem an, da es sich um die Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handle. 

Im Urteil, das Anfang Oktober gefällt wurde, übt der Gerichtshof auch leise Kritik am Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz, da es nicht eindeutig ausgeführt ist. Es spricht nicht von der »örtlichen Population der Carnica«, sondern von allen zugehörigen Stämmen und Linien. Das Landesverwaltungsgericht habe nicht beurteilt, ob der Oberkärntner »allgemein Bienen der Rasse Carnica halte«, was aber im Verfahren nötig gewesen wäre.

Laut Ruttner sei Farbzeichen »kein zu großes Gewicht beizulegen«, denn die ursprüngliche Carnica sei in der Panzerfarbe nicht »uniform«. Helle Ringe am Hinterleib hätten in Österreich zehn bis fast 50 Prozent aller Carnica. Die Farbe sei also »gerade kein ausschlaggebendes Kriterium für die Zuordnung von Bienen zur Rasse Carnica«, das die Amtssachverständigen aber bei ihren Überprüfungen anwenden. 

Die Expertin des Landes hätte bei ihrer Überprüfung nicht die richtige Methode angewandt. Dazu hätte sie laut Ruttner 50 bis 100 Bienen entnehmen, töten und untersuchen müssen. Sie habe die Rasse aber nur visuell überprüft. Ihre gesamten Ausführungen vor dem Landesverwaltungsgericht zur »gelben Panzerfarbe« entbehren also »jeglicher Relevanz«.

Dazu könne der Zeuge Josef Bodner, Bienenexperte und Präsident der Austrian Carnica Pollmann Association (ACPA), der für den Imker aussagte, sehr wohl als Sachverständiger angesehen werden, da er die selbe Ausbildung wie die Amtssachverständige besitze. 

Resümee

Der Oberkärntner Imker habe mit seinen Einwänden »die Ausführungen der Amtssachverständigen erschüttert«, resümiert der VwGH. Hätte das Landesverwaltungsgericht der Einholung eines weiteren Gutachtens zugestimmt, wie der Oberkärntner beantragte hatte, was aber abgelehnt worden war, hätte er einen »für ihn günstigeren Verfahrensausgang erwarten« können«. Das Landesverwaltungsgericht hätte sich mit den Einwänden des Mannes eingehender auseinandersetzen sollen. Und: »Die unvollständige und unrichtige Befundaufnahme vermag auch ein Laie nachvollziehbar darzulegen.« 

Nun stellt sich die Frage: Wie werden die Sachverständigen des Landes in Zukunft die Rasse der Bienen feststellen? Bisher genügte ihnen ein Blick in den Stock. Laut VwGH reicht der aber nicht aus ...

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