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Ausgangsbeschränkungen laufen aus – Regierung setzt auf Eigenverantwortung Ausgabe 18 | Mittwoch, 29. April 2020

Mit 1. Mai laufen die seit 16. März 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen aus. Ausgehen ist also wieder erlaubt. Mindestabstand, Maskenpflicht und Handhygiene bleiben aber weiterhin Teil des Alltags.

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Wien. Den Eintritt in Phase zwei verkündete gestern, Dienstag, 28. April, die Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz. Die seit 16. März geltenden rigorosen Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie laufen mit 1. Mai aus. Das verkündete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), nachdem er eine Bilanz der vergangenen 14 Tage präsentierte. Trotz der Osterfeiertage und der Öffnung kleiner Geschäfte und Bau- und Gartenmärkte am 14. April, liegt der Reproduktionsfaktor gerechnet auf die vergangenen 13 Tage bei 0,59. Das heißt, eine mit dem Coronavirus infizierte Person steckt 0,59 weitere an. Mit diesen Zahlen sei  laut Anschober das Ziehen der oft zitierten Notbremse aus heutiger Sicht nicht erforderlich und es gibt grünes Licht für die nächsten Schritte.

»Wir setzen auf Vertrauen und Selbstbestimmung. Es ist noch lange nicht vorbei«
Rudolf Anschober
Gesundheitsminister

Ab dem 1. Mai dürfen die Bürger wieder ohne Grund das Haus verlassen. Der Mindestabstand von einem Meter ist auch weiterhin zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. »Dieser Grundmechanismus wird uns erhalten bleiben«, so der Gesundheitsminister. Fester Bestandteil des Alltags bleibt auch das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske an den vorgeschriebenen Orten und Handhygiene.

Zehn Personen erlaubt

Versammlungen von bis zu maximal zehn Personen sind ab 1. Mai ebenfalls wieder erlaubt. »Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Demonstrationen wieder möglich sein«, verspricht Anschober. Gleichzeitig warnt er jedoch davor, übermütig zu werden: »Es ist ein großer Schritt. Wir setzen auf Vertrauen und Selbstbestimmung. Es ist noch lange nicht vorbei.«

Begräbnisse mit 30 Personen

Das betonte auch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP): »Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch vernünftig.« Er verkündete auch, dass es bei Versammlungen eine Ausnahme gibt: Bei Begräbnissen sind ab 1. Mai bis zu maximal 30 Personen erlaubt. Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 30. Juni 2020.

Gastronomie öffnet am 15. Mai

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erläuterte den Stufenplan für Gastronomie und Hotellerie. Die Gastronomie darf am 15. Mai, begleitet von zahlreichen Regeln für Personal und Gäste,  wieder aufsperren, die Beherbergungsbetriebe folgen am 29. Mai. Für Letztere werden Details noch bekannt gegeben.

»Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch vernünftig«
Karl Nehammer
Innenminister

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) gab eine Änderung bei der Kundenanzahl pro Geschäft bekannt: Ab 1. Mai darf sich pro zehn Quadratmeter Fläche eine Person in einem Geschäft aufhalten, bisher waren es 20 Quadratmeter. Weiters erklärte sie, dass die erste Phase des Härtefallfonds nun abgelaufen sei. Online gingen in dieser Phase 134.000 Anträge für eine Soforthilfe von bis zu 1.000 Euro ein, 122 Millionen Euro wurden bis dato ausbezahlt. Nun folge Phase zwei, bei der es um bis zu 6.000 Euro Hilfe geht. »Dafür sind bereits 82.000 Anträge eingelangt«, so Schramböck. 

Die Kriterien für Phase zwei wurden geändert, damit auch mehr Klein- und Einzelunternehmen einen Antrag stellen können. Auch der Betrachtungszeitraum – etwa der Umsatzeinbrüche oder des Geschäftsentgangs – wurde bis zum 15. September ausgeweitet, da viele Unternehmen im März und April noch gute Zahlen aufwiesen.

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