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CBDAusgabe | Mittwoch, 18. Juli 2018

Der Bundesregierung ist Hanf ein Dorn im Auge, der Verkauf soll verboten werden. Betroffen könnte auch CBD sein, bekannt als »Hanf light«. Zahlt sich ein Verbot aus? Die Unterkärntner Nachrichten machten den Test.

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ST. ANDRÄ. Das türkis-blaue Regierungsprogramm, das weiten Teilen der Lavanttaler Jugend- und Alternativszene wohl herzlich egal ist, sorgt nun auch in diesen Gesellschaftsteilen für Diskussionen. Denn es enthält folgenden Passus: Unter dem Stichwort »Suchtmittelgesetz« heißt es darin: »Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen«. Ende. Klar ist: Die Regierung will mit der derzeit geduldeten Praxis aufräumen, wonach sich jedermann in einem Growshop eine Hanfpflanze kaufen, sie daheim zur Blüte bringen und das Ergebnis munter rauchen kann – was ihm einen Flug auf Wolke sieben beschert.

Wunderdinge

Ob das angekündigte Verbot auch den Vertrieb von »Hanf Light«, dem so genannten Cannabidiol oder kurz CBD, betreffen wird, weiß derzeit kein Mensch. Besagtem CBD, das sämtliche Growshops des Lande anbieten, werden Wunderdinge nachgesagt: Schmerzlindernd, antiseptisch, antidepressiv, gut gegen Krebs etc. All das ist aber für die Regierung wohl nicht ausschlaggebend. Sie hegt den Verdacht, dass Hanf per se schlecht ist – außer, er wird zu Seilen verarbeitet und während der Zwölf-Stunden-Schichten als Arbeitsmaterial verwendet. Daher wagten die Unterkärntner Nachrichten den Test: Ist CBD tatsächlich nicht psychoaktiv? Oder anders gesagt: Verschafft CBD den Menschen einen ungesetzlichen Rauschzustand oder nicht? Um das herauszufinden, suchten wir einen Wolfsberger Growshop auf und fragten nach CBD. Angeboten wurde uns ein Öl, von dem wir drei Tropfen täglich auf die Zunge träufeln sollten. »Öl ist nicht gut«, meinten wir, »gibt es nichts, was man rauchen kann?« Nach einigem Hin und Her rückte der Verkäufer eine kleine Dose heraus. »Aroma Kult« stand am Deckel, innen fanden sich Blüten der Hanfpflanze. »Das sind Aromablüten«, meinte der gute Mann. »Und die kann man rauchen?«, fragten wir. »Dazu gebe ich keine Auskunft«, lautete die Antwort, »eine Billa-Verkäuferin sagt ja auch nicht: Kaufen Sie sich eine Tube Uhu und schnüffeln Sie daran.« Recht hat er. Wir kauften die Dose trotzdem, zahlten 17 Euro und schritten zur Tat. Zu Hause angekommen, lasen wir erst die Verpackungsaufschrift. »Nicht zum Verzehr geeignet«, stand da, und: »Für Kinder unerreichbar aufbewahren.« Vielversprechend. Danach wurde ein »Joint« gewuzelt. Da die Übung fehlte, dauerte es sehr lange, bis die klebrigen, furchtbar riechenden Blüten, die sich nicht und nicht zerbröseln ließen, halbwegs vernünftig ins Zigarettenpapier eingebaut waren.

Der Test beginnt

Um 20.45 Uhr war er endlich fertig. Der Redakteur rauchte ihn am offenen Fenster, denn der verbreitete Geruch verscheuchte selbst hartnäckige Fliegen. Das Rauchen verlief angenehm: kein Hustenreiz, ein wohliges Gefühl in den Lungenflügeln. Danach das Warten: Wirkt es oder nicht? Im Fernseher wurde »King Arthur« gezeigt  – schon gesehen –, der Redakteur kontrolliert die Börsenentwicklung des Tages. Problemlos kann er die Website aufrufen. Danach checkt er seinen Gmail-Account. Auch hier gelingt es ohne Schwierigkeiten, das umständliche Passwort einzutippen. Die Konzentration ist also immer noch da. »King Arthur« wurde mittlerweile von einer Werbepause unterbrochen, auf news.orf.at fand sich eine Meldung über den pakistanischen Ex-Premier, der in Abwesenheit zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Vorwurf: Korruption. Keine spannende Geschichte, die Gedanken schweiften trotzdem nicht ab. Schließlich befreite Clive Owen in »King Arthur« ein Kind aus einem Keller, der große Auftritt von Til Schweiger ließ auf sich warten, dafür setzte sich die Erkenntnis durch: Da ist nichts. CBD verschafft keinen Rausch, auch nicht in Ansätzen. Was es auch bewirken mag, zu merken ist es nicht. Also beschloss der Redakteur, auf ein Bier zu gehen. Es war Freitag, schließlich wurden aus einem drei oder vier. Da war der Rausch zumindest sicher. Resümee: Der Aufwand, CBD aus dem Verkehr zu ziehen, lohnt sich nicht. Da könnte man genauso gut einen übel riechenden WC-Stein verbieten. Wem der Geruch und die Eigenschaften zusagen, der soll CBD nach Belieben verwenden. Die Erkenntnis des Redakteurs: Schade um die 17 Euro.

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