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Blutige Attacke mit Bierkrug in Wolfsberger Lokal: Zehn Monate unbedingt für 38-jährigen Lavanttaler Ausgabe 36 | Mittwoch, 9. September 2026

Am Freitag wurde die Verhandlung gegen zwei Brüder aus dem Tal fortgesetzt, die mehrere Besucher eines Lokals angegriffen und teils schwer verletzt hatten. Der eine fasste 30 Monate, davon zehn unbedingt, aus, der andere ein Jahr bedingt – nicht rechtskräftig.

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Klagenfurt, Wolfsberg. Dem Erstangeklagten (38) drohten mehrere Jahre Gefängnis. Letztlich lautete das Urteil 30 Monate Haft, davon zehn unbedingt. Sein 35-jähriger Bruder kam mit einem Jahr bedingter Haft davon. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Am Freitag, 4. September, ging am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen die beiden Brüder aus dem Lavanttal in die zweite und letzte Runde. Dem 38-Jährigen wurde beim Auftakt im August – wie berichtet – absichtliche schwere Körperverletzung und mehr vorgeworfen. Sein Bruder (35) wurde als Zweitangeklagter geführt.

Vor Gericht gebracht hatte die beiden ein alkoholschwangerer Abend im August des Vorjahrs. Damals saßen die Lavanttaler im Gastgarten eines Wolfsberger Lokals, daneben eine andere Runde. Ein Gast am Nebentisch gewann eine Flasche Wodka – worauf ihm das eben bestellte Bier nicht mehr schmeckte. Er bot es dem 38-Jährigen an. Das war zu viel.

Der Lavanttaler – ein Alkotest ergab später 1,5 Promille – stand auf, begann den »Spender« rassistisch zu beschimpfen – und griff schließlich zu einem gläsernen Bierkrug, dem er einem weiteren Gast am Nebentisch auf den Hinterkopf schlug. Danach fügte er einer Frau eine Prellung im Gesicht zu – und attackierte mit dem mittlerweile zerbrochenen Krug einen anderen Mann am Nebentisch, der am schwersten verletzt wurde: Schädel- und Nasenbruch, Verletzung des Tränenkanals sowie ein durchtrenntes Augenlid.

Angriff auf Mitarbeiterin

Unterdessen ging sein 35-jähriger Bruder mit einem Alkoholpegel von drei Promille auf eine Mitarbeiterin des Lokals los, die schwer am Knie verletzt wurde. Eine Justizwachebeamtin, die sich als Gast im Lokal aufhielt, griff ein und fixierte den Lavanttaler am Boden. Danach kam die Polizei. 

In der ersten Verhandlung im August bekannten sich die Brüder vor Richterin Claudia Bandion-Ortner schuldig. Ihre Wolfsberger Verteidigerin Nina Schratter sprach aber von Abwehrhandlungen, denn tatsächlich seien die Brüder angriffen worden und hätten lediglich »in Panik« um sich geschlagen. Diese Ansicht stand im Widerspruch zu den Zeugenaussagen, laut denen die Brüder die Angreifer gewesen seien.

In der Verhandlung am Freitag wurden weitere Zeugen befragt: Ein Polizeibeamter, der mit der ersten Streife beim Wolfsberger Lokal eintraf, sowie ein weiterer Gast, der aber aufgrund seines damaligen Alkoholpegels keine Erinnerung an diesen Abend hatte: »Ich habe ihn aus meinem Gedächtnis gestrichen.« Ein dritter Zeuge ließ sich nicht blicken, auf ihn wurde verzichtet.

Er fand sich nicht wieder ...

Vor den Plädoyers sagte der Erstangeklagte: »Ich habe mich in den Zeugenaussagen nicht wiedergefunden. Es tut mir aber leid, wenn ich jemanden verletzt habe, dieses Verhalten ist eigentlich nicht meines.« Sein Bruder nickte zustimmend. 

Dann Verteidigerin Schratter: »Manchmal sind Ereignisse einfach nicht erklärbar«, die Brüder seien nicht die »Typen«, die solche Straftaten begehen. »Es ist aber passiert.« Angesichts ihrer »reumütigen Geständnisse« ersuchte Schratter um bedingte Strafen.

Nach zehnminütiger Beratung verkündete die Richterin die Urteile und sprach sie in einem angeklagten Punkt – der Verletzung einer weiteren Frau – frei. Die beiden Lavanttaler müssen nun ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und den Opfern Schadenersatz zahlen. Bandion-Ortner in ihrer Begründung zum 38-Jährigen: »Mit einem Bierkrug auf einen Hinterkopf schlagen – das geht nicht. Das hätte Tote geben können.« Die Mindeststrafe betrage für sein Verbrechen zwei Jahre Haft, daher habe das Urteil darüber liegen und teilweise unbedingt ausgesprochen werden müssen. Er könne aber um eine elektronische Fußfessel ansuchen.

Zum Zweitangeklagte sagte die Richterin: »Sie haben Glück, dass Sie wegen Ihrer hochgradigen Alkoholisierung unzurechnungsfähig waren.« Sie ortete bei dem Mann »cholerische Züge«, was der Lavanttaler so kommentierte: »Disziplinarisches Auftreten« – was immer damit gemeint war.

Die Angeklagten berieten sich minutenlang mit ihrer Verteidigerin, ehe sie die Urteile annahmen. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, sind sie nicht rechtskräftig.

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